Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, ich halte das für möglich und auch mithilfe der Schulverwaltung bei der Gemeinde durchsetzbar.
Wenden Sie sich an diese.
Das Hygienekonzept – insbesondere die regelmäßigen Testungen - stellte zwar einen umfassenden Infektionsschutz an den Schulen sicher - das war aber der Stand des bayerischen Kultusministerium am 06.10.2021. Eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht aufgrund individuell empfundener Gefährdungslage war zu dieser Zeit daher nicht mehr möglich, aber nach über vier Wochen ist auch die Inzidenzlage im Landkreis eine ganz andere.
Es ist also eine deutlich andere Gefährdungslage als vor einem Monat.
Dann gibt es es auch eine rechtliche Handhabe.
Sie sollten sich also mit gleich gesinnten Eltern solidarisieren und das gegenüber der Schulaufsichtsbehörde bei Ihrem Landkreis anbringen. Sie sind auch für die privaten Schulen zuständig.
Desweiteren sollte die Schule selbst dafür Sorge tragen, damit auf dem Wege des Tanzunterrichtes die Schulpflicht erfüllt werden kann. Sprechen Sie also auch die Schulleitung an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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