Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich fürchte, dass hier ein Missverständnis vorliegt, denn Sie haben mit der einjährigen Berufsfachschule (noch) nicht Ihre (Berufs)Schulpflicht erfüllt. Das Landesportal Baden-Württemberg beschreibt die Ausbildung an der 1jährigen Berufsfachschule so:
"Die gewerbliche Berufsfachschule ist eine einjährige Vollzeitschule. Sie bietet Jugendlichen eine einheitliche, umfassende und moderne berufliche Grundbildung, die den Anforderungen des ersten Ausbildungsjahres in den einzelnen Berufsfeldern beziehungsweise Ausbildungsberufen entspricht. Zudem wird die allgemeine Bildung gefördert. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Schule erwerben Jugendliche ohne Hauptschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand."
Damit haben Sie also letztlich nur etwas erreicht, das Sie schon übertroffen haben, denn Sie haben ja den Realschulabschluss.
Für die Erfüllung der Berufsschulpflicht benötigen Sie im Grundsatz aber drei Jahre, und sie endet erst mit Ablauf des Schuljahres, in dem Sie das 18. Lebensjahr vollenden (§ 78 Abs. 1 S. 1 Schulgesetz BW).
Selbst wenn Sie im Anschluss an die 1jährige BFS eine Berufsausbildung beginnen, endet die Berufsschulpflicht (unter bestimmten Voraussetzungen) erst nach mindestens 2 Jahren, aber nicht vor dem 18. Geburtstag (§ 78 Abs. 2 SchG BW).
Ich bedaure, keine günstigere Antwort für Sie zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin