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Schuldschein

27. Juli 2007 15:36 |
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Generelle Themen


Ich habe mir vor einiger zeit von einem guten Bekannten Geld geliehen. Jetzt stehen noch 900€ offen. Wir hatten damals nichts schriftliches festgehalten. Da ich die letzte Zeit finanzielle Probleme hatte konnte ich nichts zurück zahlen. Heute kam er in den Laden , wo ich arbeite und zwang mich einen Zettel als Schuldschein auszustellen , wo drauf steht das ich ihm 900€ schulde. Der zettel ist ein einfacher Kassenbon wo ich es auf die Rückseite drauf schreiben musste. Meine Frage : Was kann er jeetzt mit diesem zettel machen? Bitte geben Sie mir ein Antwort den ich bin momentan total am ende.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Ratsuchende,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.

Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.

Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Durch den Schuldschein ändert sich in dem Verhältnis zu Ihrem Bekannten erst einmal nichts. Denn die Forderung über die 900,- € bestand ja bereits vor dem ausstellen des Schuldscheins durch Sie.

Ein Schuldschein ist eine die Forderung bestätigende Urkunde, die Sie als Schuldnerin Ihrem Bekannten als Gläubiger ausgestellt haben. Ihr Bekannter hat nun lediglich eine Beweiserleichterung in der Hand.

Sie brauchen sich aber keine Sorgen wegen einer z.B. einer Vollstreckung aus dem Schuldschein zu machen. Hierzu müsste zunächst ein Verfahren durchgeführt werden. Sie sollten mit Ihrem Bekannten sprechen, und eine Rückzahlungsvereinbarung treffen, die Sie erfüllen können. Im Gegenzug muss Ihr Bekannter Ihnen den Schuldschein nach der Tilgung des Darlehens zurückgeben.

Fazit:
Bis auf die Beweiserleichterung für das Bestehen der Forderung hat der Schuldschein keine rechtliche Wirkung.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kerres
- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 27. Juli 2007 | 16:28

Darf er mich in der Öffentlichkeit oder bei Verwanten mit diesem Zettel blosstellen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juli 2007 | 15:29

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die Nachfrage ist nicht pauschal zu beantworten. Denn es kommt auf die Art und das Maß der Informationen an, die weitergegeben werden. Sicherlich ist es Ihrem Bekannten nicht verboten, anderen z.B. im Rahmen eines Gespräches die Situation mitzuteilen. Er dürfte aber keine öffentlichen Aussagen treffen. Sollten Sie in Zukunft Handlungen Ihres Bekannten als Rechtsverletzend empfinden, wird es das beste sein, eine/n Kollegin/Kollegen vor Ort nach Ihren Möglichkeiten zu befragen. Insoweit stehe auch Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kerres
-Rechtsanwalt-

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