Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Annahme ist schon zutreffend.
Die Übernahme der Kreditraten durch den Vater wird man nicht als Einkommen bewerten können.
Zum einen liegt kein Zufluss an Sie vor. Die Darlehensraten werden direkt vom Vater an das Kreditinstitut gezahlt.
Zum anderen steht Ihnen das Geld auch nicht zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 12.01.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hallo, zunächst Danke vorab.
Der Zufluss von meinem Vater findet nicht direkt von seinem Konto an das Kreditunternehmen statt, sondern über mein Kreditkonto - anders geht das auch nicht laut des Kreditunternehmes.
Sprich, das Kreditkonto ist ein Konto unter meinem Namen mit dem o.g. Minusbetrag, welches mit monatlichen Lastschrift-Zahlungsraten von einem anderen Konto (ebenfalls unter meinem Namen) mit Geld angewiesen wurde.
Auf das Konto von dem die monatliche Lastschrift auf das Kreditkonto abgeht, überweist mir mein Vater dann ab sofort die Rate von seinem Konto.
Somit könnte es natürlich für das Jobcenter aussehen, als ob mir das Geld zufließt. Das gilt es zu vermeiden, da mein Vater nur die Rate übernimmt, die ich tilgen muss und mir kein Extrageld zuschiebt, sozusagen.
Sind Sie sicher, dass das Jobcenter hier keine "Probleme" macht?
Danke erneut
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie werden mit den Vertragsunterlagen des Kreditinstitutes nachweisen können, dass dieses Konto allein der Darlehensrückführung dient. Das wird auch schon allein aus den Kontoauszügen deutlich. Das Konto wird sicher auch Ihren Namen bei dem Kreditinstitut geführt; dann ist diese Abwicklung auch nicht unüblich.
Auch diesem Fall kann die Zahlung Ihres Vaters nicht als Einkommen angenommen werden, da dieses Konto allein der Kreditrückführung dient.
Ob das Jobcenter versucht, einen anderen Standpunkt zu vertreten, kann ich natürlich nicht ausschließen, aber angesichts der Tatsache, dass es sich eben nur um ein Konto für die Darlehensrückführung handelt, wäre eine andere Beurteilung nach meinem Dafürhalten nicht zutreffend.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle