Anrechnung Einkommen der Mutter ALG2
18. Februar 2008 12:43
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Beantwortet von
Ich bin seit 2005 ALG2 Empfänger 33 Jahre alt(unverheiratet/single). Ich teile seitdem wieder die Wohnung mit meiner Mutter (verwitwet), da ich im Moment unter schweren Depressionen leide einhergehend mit Panikattacken und Angstzuständen Dauerschwindel etc. Ich bin in psychologischer Behandlung und zurzeit wieder Krank geschrieben.
Jetzt habe ich einen Antrag auf Fortzahlung von ALG2 gestellt. Ich sollte die Lohnabrechnung der letzten 6 Monate, Rentenbescheid (Witwenrente) meiner Mutter einreichen. Das habe ich auch gemacht. Einkommen ca 1500-1700 Euro inkl. Rente. Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen das ab 01.03.08 wegen übersteigendes Einkommen meiner Mutter von monatlich ca 341 Euro auf meine Leistungen angerechnet wird. Jetzt bleibt mir noch ca 5 Euro zur Sicherung des Lebensunterhalts und die ca 199 Euro für Unterkunft und Heizung. Da ich mein Essen, Leben, Strom, Medikamente.... davon selbst bezahle, weiss ich nicht wie ich das von 5 Euro machen soll.
Meine Mutter kann und will mich nicht unterstützen, da sie selbst viele andere Verpflichtungen hat und am Ende nichts über bleibt. Ein Auszug wäre für mich im Moment eine Tortur, wenn es überhaupt etwas bringen würde.
Zur Zeit geht es mir sehr schlecht und der Stress jetzt mit der ARGE macht mir auch noch schwer zu schaffen. Ich würde liebend gern wieder arbeiten gehen, wenn ich es denn könnte. Wahrscheinlich werde ich auch die Leistungen vom letzten Halbjahr zurückzahlen müssen, daran darf ich gar nicht denken.
Beim ersten Antrag 2005 habe ich ein Schriftsatz eingereicht und wurde auch so akzepiert.
Erklärung Gemäß §9 SGB II
Ich Name... erkläre hiermit das ich die Wohnung mit meiner Mutter( Name) teile und ich ihr monatlich 200 Euro für Untermiete, Nebenkosten bezahle. Außerdem versorge ich mich selbst (Essen,Leben) und bekomme auch keine geldwertige Unterstützung seitens meiner Mutter oder anderen Angehörigen oder Verwandten.
Unterschrift Antragsteller und Mutter
Bei Folgeanträgen 2006/07 war das auch kein Thema und wurde auch ohne neue Erklärung bewilligt. Beim jetztigen Antrag habe ich dann auch keine neue Erklärung mit eingereicht. Allerdings habe ich gelesen das der Gesetzgeber ab 1.1.08 diesen Text verändert hat, sodaß oft trotzdem angerechnet wird.
Jetzt möchte ich Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Ich habe ein Musterschreiben im Netz gefunden und möchte gerne wissen, ob ich es so angepasst übernehmen kann.
Absender:
Name ........................................................
Straße .......................................................
PLZ/Ort .....................................................
Kunden-Nummer / Nummer der Bedarfsgemeinschaft: ...................................................................
An
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..........................................................
..........................................................
..........................................................
.............................[Ort], den ...........................[Datum]
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom .........................................................
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gegen Ihren Bescheid über Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom .................................... [Datum], mir zugegangen am .................................. [Datum],
lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.
Begründung:
Mit dem oben genannten Bescheid haben Sie meinen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende aufgrund des Einkommens/Vermögens meiner Eltern abgelehnt. [Beziehungsweise alternativ:] Im oben genannten Bescheid haben Sie Einkommen/Vermögen meiner Eltern angerechnet und mir nur einen reduzierten Anspruch zuerkannt.
Meine Eltern sind aber weder finanziell in der Lage noch willens, mich in der von Ihnen unterstellten Weise zu unterstützen und meinen Lebensunterhalt sicher zu stellen. Ich habe auch keinen entsprechenden Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern. Da ich volljährig bin und meine allgemeine Schulausbildung abgeschlossen habe, … [Beziehungsweise alternativ:] Da ich bereits 21 Jahre alt bin,…
sind meine Eltern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht mehr gesteigert unterhaltspflichtig.
Somit ist mein Existenzminimum nicht sichergestellt und mir fehlen die Mittel für meinen Lebensunterhalt. Sie verweigern mir Leistungen nach dem SGB II und verweisen mich auf das Einkommen/Vermögen meiner Eltern. Diese Mittel stehen mir aber nicht zur Verfügung und da ich keinen entsprechenden Unterhaltsanspruch habe, ist es mir auch nicht möglich, diese Mittel zu erhalten.
Ich beantrage daher, das Einkommen/Vermögen meiner Eltern nicht anzurechnen und mir ungekürzte Leistungen nach SGB II zu bewilligen. Ersatzweise beantrage ich, Einkommen/Vermögen meiner Eltern nur in Höhe meines Unterhaltsanspruchs nach §§ 1601ff BGB
sowie der von den Oberlandesgerichten entwickelten Leitlinien für die Selbstbehalte der Unterhaltsverpflichteten (in den Anmerkungen zur „Düsseldorfer Tabelle“ bzw. zur „Berliner Tabelle“) zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
.......................................[Datum] .......................................[Unterschrift]
Anlage:
Erklärung der Eltern