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Schulden des Ex-Mannes

22. Juni 2024 08:33 |
Preis: 48,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Exmann und ich leben seit 1,5 Jahren getrennt.
Jeder in seiner eigenen Wohnung. Die gemeinsame Ehewohnung haben wir damals gekündigt und jeder hat sich eine neue Wohnung gesucht.

Geschieden sind wir allerdings noch nicht.

Als wir uns getrennt haben, haben wir alle Kredite auf den jeweiligen umschulden lassen. Wir haben also keine gemeinsamen Kredite mehr und keine gemeinsamen Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen mehr.

Gemeinsame Kinder gibt es nicht.

Meine Frage ist: was passiert, wenn mein Exmann zb. seine Miete nicht zahlen kann oder den Kredit nicht mehr tilgen kann, muss ich dadurch automatisch haften, weil wir noch verheiratet sind?

Wie geschrieben, wir haben rein gar nichts mehr miteinander zutun, weder Verträge noch gemeinsame Konten.

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

22. Juni 2024 | 09:48

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

auch wenn Sie nur getrennt leben und nicht geschieden sind: Sie haften nicht für die Schulden Ihres Ehemannes. Da Sie nicht mit in seinem Mietvertrag stehen. Und keine gemeinsamen Darlehensverträge existieren und Sie auch nicht für ihn gebürgt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske, Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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