Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall ist zwischen der verspäteten Erledigungsmeldung und der falschen Meldung zu unterscheiden.
Grundsätzlich sind die der Schufa angeschlossenen Unternehmen verpflichtet, der Schufa relevante Daten zum Zahlungsverhalten zu melden. Dazu zählen insbesondere Erledigungen zu vorzeitig wie auch zu erst nach Verzug vollständig ausgeglichenen Forderungen. D.h. die betreffende Bank war zu der Meldung der beglichenen Forderung vertraglich verpflichtet. Einen Verstoß gegen das BDSG halte ich hier auch für eher fernliegend, da ich unterstelle, dass die Meldung aufgrund einer mit Ihnen vereinbarten Schufa-Klausel erfolgte; die Unterstellung treffe ich deshalb, da ohne eine solche Vereinbarung grds. JEDE Meldung (von Einzelfallausnahmen abgesehen) an die Schufa unzulässig wäre.
In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass Schufa-Einträge nicht per se nachteilig sind. Vielmehr sind diese in Negativ- und Positivmerkmale zu unterscheiden, wobei letztere sogar zu einer Verbesserung der Bonität führen können. Zu diesen Positivmerkmalen zählen u.a. Angaben über erledigte Verbindlichkeiten, wie z.B. zurückbezahlte Kredite, zumindest dann, wenn sich kein einschränkender Vermerk wie z.B. „nach Verzug" o.ä. findet.
Aufgrund der Schufa-Klausel dürfen aber nur ZUTREFFENDE Meldungen erfolgen. D.h. Meldungen ins Blaue hinein oder schlicht falsche Meldungen sind bereits nach den Statuten der Schufa selbst unzulässig. Daher kann ich nur empfehlen, dass Sie sich wegen der falschen Einträge an die Schufa wenden und deren Löschung beantragen. Die Schufa wird Ihnen dann mitteilen, dass sie Ihre Monierungen an die betreffende Bank weitergeleitet hat. Erfahrungsgemäß wird, wenn die Bank die Richtigkeit der Meldungen nicht belegen kann, der Schufa-Eintrag dann nach 2-4 Wochen gelöscht und Ihnen eine entsprechende Mitteilung zugesandt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail:
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist