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Schufaeinträge falsch und nachträglich

14. Juli 2017 11:55 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe 2013 durch diverse Probleme viele Schufaeinträge erhalten. Dabei waren Vermögensauskunft, Telefongesellschaften etc. Ich habe hart gearbeitet und nach und nach alles (mit viel Aufwand und oft Gegenwind) geschafft zu löschen. Ich hatte zuvornatürlich eine Selbstauskunft eingeholt.

1.
Mein Hauptgäubiger (Bank) mit dem ich einen schriftlichen Vergleich abgeschlossen habe wurde durch mich mit monatlichen Raten (niedrig dreistellig) bezahlt. Dieser hat vor einem halben Jahr auch die noch restliche Forderung (war lt.Vereinbarung möglich) mit Einmalzahlung erhalten. (gut vierstellig). Die Vereinbarung enthielt lediglich einen reduzierten Gesamtbezrag dr ohne Zinsen dann innerhalb vier Jahren rückzahlbar war. Sondertilgungen waren möglich.
Dieser Gläubiger hat, warum auch immer und kaum nachvollziehbar eine völlig konfuse Meldungen an die Schufa gegeben, nämlich jeden Monat eine Saldenmitteilung über 150,-- Euro, die sich monatlich um 1-2 Euro erhöht hat und dann wieder gesunken ist.
Diese Meldung steht nun mit einem Erledigungsvermerk weiter in der Schufa. Vor Monaten habe ich allerdings in weiser Voraussicht diesen Betrag ebenfalls beglichen.

2.
Ein anderer Gläubiger (Bank) hat für ein Konto in Abwicklung überhaupt keine Schufameldung abgegeben. diesen habe ich vollumfänglich bezahlt um damit eine noch in der Auskunft stehende Vermögensauskunft sofort löschen zu lassen. Das wurde auch erreicht. Nur, der Gläubiger hat nun eine "Erledigt" Meldung an die Schufa abgegeben (nach Ausgleich der Forderung) und diese steht nun ebenfalls in der Auskunft. Wohlbemerkt ein Zahlungsstörung wurde zuvor nicht gemeldet. Die erledigt Meldung erfolgte erst zwei Wochen nach Ausgleich und nachträglich.

Da ich selbständig bin und in einem sensiblen Tätigkeitsfeld arbeite sind diese Einträge nun für mich eine Katastrophe, da ich ja noch 3-4 Jahre warten müsste bis diese gelöscht werden.

Ich halte beide Einträge jedoch für klar rechtswidrig, und mit dem BDSG nicht vereinbar. In einem Fall wurde nachträglich etwas als erledigt gemeldet ohne dass es zuvor gemeldet wurde.
Im anderen Fall erfolgt von Anfang an eine falsche Meldung. Beide Einträge müssten mit der entsprechenden Argumentation zu löschen sein.
Ich würde gerne wissen wie das rechtlich zu beurteilen ist.

freundliche Grüße aus dem Rheinland

14. Juli 2017 | 12:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


In Ihrem Fall ist zwischen der verspäteten Erledigungsmeldung und der falschen Meldung zu unterscheiden.

Grundsätzlich sind die der Schufa angeschlossenen Unternehmen verpflichtet, der Schufa relevante Daten zum Zahlungsverhalten zu melden. Dazu zählen insbesondere Erledigungen zu vorzeitig wie auch zu erst nach Verzug vollständig ausgeglichenen Forderungen. D.h. die betreffende Bank war zu der Meldung der beglichenen Forderung vertraglich verpflichtet. Einen Verstoß gegen das BDSG halte ich hier auch für eher fernliegend, da ich unterstelle, dass die Meldung aufgrund einer mit Ihnen vereinbarten Schufa-Klausel erfolgte; die Unterstellung treffe ich deshalb, da ohne eine solche Vereinbarung grds. JEDE Meldung (von Einzelfallausnahmen abgesehen) an die Schufa unzulässig wäre.
In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass Schufa-Einträge nicht per se nachteilig sind. Vielmehr sind diese in Negativ- und Positivmerkmale zu unterscheiden, wobei letztere sogar zu einer Verbesserung der Bonität führen können. Zu diesen Positivmerkmalen zählen u.a. Angaben über erledigte Verbindlichkeiten, wie z.B. zurückbezahlte Kredite, zumindest dann, wenn sich kein einschränkender Vermerk wie z.B. „nach Verzug" o.ä. findet.

Aufgrund der Schufa-Klausel dürfen aber nur ZUTREFFENDE Meldungen erfolgen. D.h. Meldungen ins Blaue hinein oder schlicht falsche Meldungen sind bereits nach den Statuten der Schufa selbst unzulässig. Daher kann ich nur empfehlen, dass Sie sich wegen der falschen Einträge an die Schufa wenden und deren Löschung beantragen. Die Schufa wird Ihnen dann mitteilen, dass sie Ihre Monierungen an die betreffende Bank weitergeleitet hat. Erfahrungsgemäß wird, wenn die Bank die Richtigkeit der Meldungen nicht belegen kann, der Schufa-Eintrag dann nach 2-4 Wochen gelöscht und Ihnen eine entsprechende Mitteilung zugesandt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

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