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Datenlöschung bei der Schufa

24. Februar 2011 20:27 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ahmet Aktug

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn eine Restschuldbefriung 11.2009 erteilt der Schufa 02.2010 mitgeteilt wurde darf diese dann erst mit ablauf des 31.12.2013 den Eintrag löschen? Wie ist das Vorgehen wenn nicht?
Danke MfG

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:

Die Schufa speichert die Einträge zur Verbraucherinsolvenz wie folgt:

Die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und deren Beendigung zum Schlusstermin jeweils 3 Jahre zum Jahresende.
Falls ein Insolvenzantrag abgewiesen wurde, jeweils 5 Jahre zum Jahresende.
Während der Wohlverhaltenszeit ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung gespeichert.
Am Schluss des sechsjährigen Gesamtverfahrens speichert die Schufa den erfolgreichen Abschluss nochmals für 3 Jahre.

Dies ist der übliche Ablauf. Sie können sich durch Einschaltung eines Anwalts vor Ort versuchen, die Zeit zu verkürzen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Ahmet Aktug
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 24. Februar 2011 | 21:24

Hallo Herr Aktug,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Leider ist es nicht ganz die Antwort auf meine Frage. Die Praxis der Schufa ist mir bekannt. Meine Frage ziehlte mehr auf die Daten und deren Löschung. Ab wann zählt die 3 Jährige Speicherung nach erfolgreicher absolvierung des Gesamtverfahrens. Also ab Erteilung 11.2009 oder der Mitteilung an die Schufa 02.2010?
Danke nochmals für Ihre Mühe
MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Februar 2011 | 00:54

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn bei Ihnen zum Sachverhalt nichts außergewöhnliches sein sollte, immer ab Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung, also in Ihrem Falle müsste 11.2009 korrekt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ahmet Aktug
Rechtsanwalt

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