Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn SIe den Strafbefehl annehmen und die Geldstrafe nebst Verfahrenskosten bezahlen, dann ist der strafrechtliche Teil der Schlägerei beendet und SIe haben hier nicht weiter zu befürchten.
Wie Sie richtig vermuten, ist damit der zivilrechtliche Teil der Auseinandersetzung nicht abgedeckt. Möglicherweise wurde dieser Teil bis zur Entscheidung in Ihrer Strafsache zurückgestellt. Denkbar wären Ansprüche des Verletzen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Höhe hängt von der erlittenen Verletzung und den beschädigten Dingen ab und kann also von hier aus nicht geschätzt werden. Es ist aber auch nicht zwingend, dass der Verletzte diese Ansprüche heltend macht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 19.06.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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