Sehr geehrter Ratsuchender,
bevor Ihre Frage hier wegen des geringen Einsatzes liegen bleibt, bemühe ich mich mal für Sie um eine kurze aber eindeutige Aufklärung.
Die Arbeitszeiten sind im ArbZG geregelt. Nach § 3 I ArbZG
gilt der Grundsatz, daß 8 Stunden täglich zulässig sind. Wenn dies mehr sein würden, müsste auf eine längere Zeit im Schnitt wieder pro Tag 8 Stunden tätig geworden sein.
Eine Besonderheit von Ihnen regelt § 6 II ArbZG
. 8 Stunden sind erlaubt, wenn es 10 sind, wird von § 3 ArbZG
abgewichen. Der Durchschnitt von nur 8 Stunden muss schon auf 4 Wochen wieder erreicht sein.
Rechnen Sie aus, wieviel Stunden Sie in einem Kalendermonat oder auf 4 Wochen täglich gearbeitet haben. Nach meiner überschlägigen Berechnung wäre das leicht über 8 Stunden pro Tag. Dann wäre Ihr Schichtmodell unzulässig.
Mit besten Grüßen
Fricke
Rechtsanwalt
Antwort
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