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Schichtarbeit im 2 Schichtsystem

9. Juni 2018 23:11 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich arbeite in einem Unternehmen mit 2 Schichtsystem. Es ist eine medizinische Assistenz, die 24h erreichbar sein muss, der Job ist vergleichbar mit der Tätigkeit in einer (Rettungs-) Leitstelle. Die Schichten gehen immer von 8 Uhr - 20:30 Uhr und nachts von 20 Uhr bis 08:30, also 12,5 Stunden, wobei 2,5h Pause dabei sind, die reine Arbeitszeit beträgt also planmäßig 10h pro Schicht. Vertraglich ist eine Wochenarbeitszeit von 40h festgelegt, also ca. 4 Schichten pro Woche, wobei es auch manchmal zu Abweichungen kommt. So hat man aufgrund von Personalmangel und "unglücklicher" Planung auch mal 3 Schichten in der einen Woche und 5 Schichten in der nächsten Woche. Oder auch einmal deutlich mehr Nacht- als Tagschichten im Monat.

Auch ein Beispiel für eine ungünstige Konstellation: Nachtschicht von Freitag bis Sonntag, dann ab Montagmorgen frei bis Mittwoch, dann ab Donnerstag Tagschicht bis Sonntag, Montag frei, Dienstag bis einschließlich Freitag wieder Tagschicht.

Meine Frage: Ist so ein Schichtmodell (immer 10h Schichten, 4x pro Woche) grundsätzlich zulässig? Und wie gilt das auch für das Beispiel aus dem Dienstplan? Gerne auch mit einem Verweis auf die entsprechenden Paragraphen.

15. Juni 2018 | 14:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

bevor Ihre Frage hier wegen des geringen Einsatzes liegen bleibt, bemühe ich mich mal für Sie um eine kurze aber eindeutige Aufklärung.

Die Arbeitszeiten sind im ArbZG geregelt. Nach § 3 I ArbZG gilt der Grundsatz, daß 8 Stunden täglich zulässig sind. Wenn dies mehr sein würden, müsste auf eine längere Zeit im Schnitt wieder pro Tag 8 Stunden tätig geworden sein.

Eine Besonderheit von Ihnen regelt § 6 II ArbZG . 8 Stunden sind erlaubt, wenn es 10 sind, wird von § 3 ArbZG abgewichen. Der Durchschnitt von nur 8 Stunden muss schon auf 4 Wochen wieder erreicht sein.

Rechnen Sie aus, wieviel Stunden Sie in einem Kalendermonat oder auf 4 Wochen täglich gearbeitet haben. Nach meiner überschlägigen Berechnung wäre das leicht über 8 Stunden pro Tag. Dann wäre Ihr Schichtmodell unzulässig.

Mit besten Grüßen

Fricke
Rechtsanwalt


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