Person A + B (Schwestern) haben gemeinsam von der verstorbenen Mutter geerbt.Wertgegenstände und Bargeld wurden geteilt. Jetzt geht es noch um das Elternhaus. Dazu ist im Testament folgendes festgelegt: A erbt das Haus und hat an B die Hälfte des Wertes (60 Tsd €) auszahlen.
B möchte teilweise zugunsten von A auf die Auszahlung des Geldes verzichten.
Ist es steuerrechtlich möglich , dass B
Ihrer Schwester A und deren Mann jeweils
20 Tsd.€ (steuerfrei) schenkt und A somit Ihrer Schwester nur noch den Restbetrag von 20 Tsd.€ zu zahlen hätte.
müsste beim Notar die Regelung schriftlich niedergelegt werden und das FA unterrichtet werden oder reicht es, wenn A an B das Geld
überweist.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Ja, das ist möglich. Zur Gültigkeit der Schenkungsverträge müsste aber eine notarielle Beurkundung erfolgen, vgl. § 518 Abs. 1 BGB
.
Hinsichtlich der Anzeige beim Finanzamt ist die Vorschrift des § 30 ErbStG
zu beachten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Rückfrage vom Fragesteller26. September 2011 | 12:27
Vielen Dank für Ihre Antwort, allerdings stellt sich noch die Frage des Procederes.
Muss A ihrer Schwester B erst das Geld erst überweisen, damit sie es A und deren Mann "Schenken" kann oder kann das " papiermäßig "verrechnet werden.
Wie muss die Schenkung an den Schwager ablaufen
(A hat zusammen mit Ihrem Mann ein gemeinsames Konto)
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt26. September 2011 | 13:11
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Es genügt, wenn B auf die Auszahlung gegenüber A verzichtet und dies notariell beglaubigen lässt.
Hinsichtlich des Verhältnisses der B zu dem Schwager muss ein schriftlicher notarieller Schenkungsvertrag geschlossen werden.