Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn die Eigentumswohnung nicht mehr als 400.000,00 € wert ist, werden Sie nicht schenkungssteuerpflichtig, da Ihnen ein Freibetrag von 400.000,00 € zusteht.
Wenn Ihre Mutter innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung (Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt) sozialhilfebedürftig wird (Hilfe zur Pflege), kann die Schenkung vom Sozialamt zurückgefordert werden. Sie können die Rückforderung abwenden, indem Sie den vom Sozialhilfeträger erbrachten Betrag erstatten und die offenen Heimkosten zukünftig übernehmen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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