Sehr geehrter Fragestellerin,
ihr Ehemann kann natürlich nur ein Wohnrecht an Dingen vermachen, die ihm auch gehören. Zudem ist es nicht möglich, ein Wohnungsrecht an einem Miteigentumsanteil zu begründen. Das Vermächtnis Ihres Ex-Mannes im Hinblick auf seine Lebensgefährtin dürfte somit unwirksam sein.
Es müsste nunmehr geprüft werden, ob das Vermächtnis noch in irgendeiner Form umgedeutet werden kann. Hierzu müsste das Testament durchgesehen und auch der Wille Ihres Ex-Mannes hinterfragt werden. Ist dies nicht möglich, steht der Lebensgefährtin kein Nutzungsrecht an dem Haus zu.
Zu prüfen wäre weiter, ob Sie von Ihrer Tochter als Erbin Ihres Ehemannes aufgrund der Scheidungsfolgenvereinbarung die Zahlung des vereinbarten Vertrags gegen Umschreibung des Hauses verlangen können, wozu man auch diese einsehen müsste. Alternativ besteht die Möglichkeit, durch eine Teilungsversteigerung die Immobilie bzw. Ihren hälftigen Anteil zu veräußern.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht