Wohnungsrecht mit Recht auf Vermietung an Dritte
| 28. Juni 2022 15:50
| Preis:
48,00 € |
Beantwortet von
Ich habe meinem Sohn vor einigen Jahren mein Zweifamilienhaus überschrieben. Für mich und meinem Mann wurde ein lebenslanges Wohnungsrecht für die obige Wohnung mit ausgebautem Dachgeschoss, Kellerräumen, Garten, Gartenhaus und Garagen plus sämtlichen Zubehör eingetragen. Jedoch mit der Klausel, dass es nach einem endgültigen Auszug, zum Beispiel Einzug in ein Pflegeheim, erlöschen würde.
Nun haben sich Umstände, die Grundlage des Vertrages waren, schwerwiegend verändert, sodass mein Sohn und ich den Vertrag mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn wir die Veränderung vorausgesehen hätten.
Aus diesem Grund hatten wir nun vor, das lebenslange Wohnungsrecht in ein Nießbrauchrecht umwandeln zu lassen, bis ich festgestellt habe, dass es beim Nießbrauch nicht möglich ist, diesen auf eine bestimmte genau definierte Wohnung zu beschränken.
Mein Sohn, der heutige Eigentümer der Immobilie, wäre sofort bereit, mir das Nießbrauchrecht für die gesamte Immobilie einzuräumen, was aber leider für mich eine erhebliche Schenkungssteuer auslösen würde.
Nach Veränderung der Lebenssituation nach dem Zeitpunkt des Übertragungsvertrages, sehe ich lediglich eine Möglichkeit für meine Altersabsicherung, nämlich den damaligen notariellen Übertragungsvertrag für meine Wohnung mit dem Recht auf Vermietung an Dritte zu ergänzen. Ansonsten hätte ich zum Beispiel nach einem Umzug in ein Pflegeheim oder altersgerechte Wohnung keinen Nutzen mehr vom Wohnungsrecht.
Meine Frage: Ist diese Ergänzung des damaligen Übertragungsvertrages problemlos möglich. Oder würde selbst diese Maßnahme eine Schenkungssteuer auslösen?
Eingrenzung vom Fragesteller
28. Juni 2022 | 20:17
Ich habe meinem Sohn vor einigen Jahren mein Zweifamilienhaus überschrieben. Für mich und meinem Mann wurde ein lebenslanges Wohnungsrecht für die obige Wohnung plus sämtlichen Zubehör eingetragen. Jedoch mit der Klausel, dass es nach einem endgültigen Auszug, zum Beispiel Einzug in ein Pflegeheim, erlöschen würde.
Nun haben sich Umstände, die Grundlage des Vertrages waren, schwerwiegend verändert, sodass mein Sohn und ich den Vertrag mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn wir die Veränderung vorausgesehen hätten.
Durch Veränderung dieser Lebenssituation nach dem Zeitpunkt des Übertragungsvertrages, sehe ich lediglich eine Möglichkeit für meine Altersabsicherung, nämlich den damaligen notariellen Übertragungsvertrag für meine Wohnung mit dem Recht auf Vermietung an Dritte zu ergänzen, da es leider nicht möglich ist ein Nießbrauchrecht auf eine bestimmte Wohnung zu beschränken. Ansonsten hätte ich zum Beispiel nach einem Umzug in ein Pflegeheim oder altersgerechte Wohnung keinen Nutzen mehr vom Wohnungsrecht.
Meine Frage: Ist diese Ergänzung des damaligen Übertragungsvertrages problemlos möglich. Oder würde selbst diese Maßnahme eine Schenkungssteuer auslösen?