Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen sind leider sämtlich eindeutig mit JA zu beantworten. Die Bank wäre durch das nachrangige Wohnrecht nicht daran gehindert, die Versteigerung zu betreiben. Im Falle eines Zuschlages würde das Wohnrecht erlöschen.
Gemäß § 92 ZVG
würde an die Stelle des erloschenen Wohnrechtes ein Rentenanspruch treten, der auf die Zahlung von Geld gerichtet ist. Die Mutter könnte sich mit dieser Rente eventuell eine Wohnung finanzieren, müsste aber tatsächlich aus dem Haus ausziehen, wenn der neue Eigentümer das verlangt. Dieser Rentenanspruch ist auch nur dann wirklich ein werthaltiger Ersatz, wenn der Versteigerungserlös dafür nach Befriedigung der vorrangigen Grundschuld und öffentlicher Abgabenforderungen ausreichend ist.
Wenn Sie also das Wohnrecht der Mutter schützen wollen, müssen Sie die Eintragung einer vorrangigen Grundschuld vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 14.10.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 14.10.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
14.10.2016
|
15:38
Antwort
vonRechtsanwalt Martin Schröder
Mainzer Str. 116
66121 Saarbrücken
Tel: 0681-40141116
Web: http://www.schroeder-anwaltskanzlei.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Martin Schröder