in meiner Schlafstube habe ich folgendes Problem: man hört alle Badgeräusche der Nachbarwohnungen, diese Geräusche werden irgendwie an die Innenwand meiner Schlafstube übertragen. Man hört alle Wasserentnahmen, Toilettenspülungen, Bad- und Duschgeräusche, sogar die Uriniergeräusche sind wahrnehmbar, selbst das Klicken des Lichtschalters. Da ich Schichtarbeiter bin ist dies sehr nervig und bekomme somit jeden Toiletten-, Wasch- und Duschvorgang mit.
Dies ist ja kein Verschulden der Nachbarn sondern eindeutig eine bauliche Angelegenheit, obwohl das Mehrfamilienhaus erst 1996 erbaut wurde.
Seit Januar stehe ich nun diesbezüglich in Kontakt mit meinen Vermieter. Er hatte versprochen dies zu ändern und Maßnahmen wie z.b. Schalldämmung einzuleiten. Zwei Fachmänner haben sich dies angeschaut, konnten aber leider ohne Architektenunterlagen zu keinen Ergebnis kommen.
Seit 6 Wochen tut sich nun wieder nichts, ich werde immer wieder vertröstet.
Wie soll ich mich verhalten? Kann ich eine Mietminderung durchsetzen? Wenn ja in welcher Höhe? Kann ich selbst Schalldämmung anbringen lassen und dies den Vermieter in Rechnung stellen?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Grundsätzlich können Sie bei schlechter Isolierung der Wohnung gegen Lärm die Miete mindern: Die Rechtsprechung hält bei Hellhörigkeit und mangelndem Schallschutz eine Minderung von 5 bis 20 % für angemessen. Es ist in diesem Rahmen nicht möglich, Ihren Fall abschließend zu beurteilen, weshalb ich Ihnen dringend rate, einen auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Zunächst sollten Sie davon Abstand nehmen, selbst für die Schalldämmung zu sorgen, da sich der Vermieter im Streitfall darauf berufen könnte, dass es preisgünstigere Lösungen gegeben habe und überhaupt kein Baumangel existiert hat – es wurde auch schon eine Überempfindlichkeit des Mieters ins Feld geführt.
Insgesamt sollten Sie Ihren Vermieter nachdrücklich zur Mangelbeseitigung bewegen, wozu sich die Mietminderung und parallel das ständige Ansprechen des Problems empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller8. Juni 2007 | 12:30
Hallo,
5-20% von der Warmmiete oder Kaltmiete?
Besten Dank
saxdd
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt8. Juni 2007 | 13:09
Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der Brutto-Warmmiete auszugehen. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden (vgl. etwa BGH XII ZR 225/03
oder BGH VIII ZR 347/04
). Zur Miete, die gemindert werden kann, gehören demnach die Grundmiete, die Zahlungen für die sog. "kalten" Betriebskosten sowie für die Heizkosten.