Sehr geehrte Fragestellerin,
Die Informationen, die Ihnen über Ihre Rechte per E-Mail gegeben wurden, sind unvollständig. Vor allem haben Sie wegen der Annullierung einen Anspruch auf die sog. Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Der Anspruch ergibt sich aus Art. 5 u. 7 der Verordnung und beträgt hier 400,00 EUR pro Ticket.
Die Erkrankung von Crewmitgliedern ist kein »außergewöhnlicher Umstand« (Art. 5 Abs. 3 der VO), der Ihren Anspruch ausschließt. Die Fluggesellschaft musste eine Ersatzcrew für Ausfälle vorhalten.
Neben der erwähnten Ausgleichszahlung können Sie Ansprüche auf weiteren Schadensersatz haben. Da ich annehme, dass Sie den Flug von Berlin aus gebucht haben, gilt deutsches Recht. Sie haben also einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (§§ 631
, 280
, 281 BGB
), d. h. können den Aufpreis für die ersatzweise gebuchten Tickets ersetzt verlangen. Gleiches gilt für die Mehrkosten, die Ihnen für die Taxifahrt entstanden sind.
Insg. können Sie also verlangen:
2 x 400,00 EUR
+ 640,00 EUR abzüglich die 200,00 EUR für den ursprünglichen Flug
+ 40,00 EUR
= 1.280,00 EUR.
Den Betrag sollten Sie zunächst schriftlich einfordern und eine Zahlungsfrist von zwei bis vier Wochen setzen. Falls keine Zahlung erfolgt, müssten Sie Klage erheben. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Flughafen für den Abflug lag, also hier in Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
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