Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Frage beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.
Ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Luftfrachtführer Air Berlin steht Ihnen zu, da neben Rücktritt vom gegenseitigen Vertrag auch Schadensersatz verlangt werden kann, vgl. § 325 BGB
.
Air Berlin konnte durch die Streichung des Fluges Hannover-Salzburg ihre Vertragsverpflichtungen, nämlich die gebuchte Beförderung nicht erfüllen. Da diese Fluglinie aus Rentabilitätsgrünen eingestellt wurde, fällt dies in die Verantwortungssphäre von Air Berlin. Dem Schuldner, also Air Berlin ist zunächst ein Recht auf Nacherfüllung einzuräumen. Dies hat Air Berlin durch die angebotenen Ersatzflüge wahrgenommen. Dennoch sind Sie nicht verpflichtet, jede Form der Nacherfüllung als Vertragserfüllung zu akzeptieren. So muss eine Schlechtleistung, aber auch die Unzumutbarkeit der angeboten Nacherfüllung nicht akzeptiert werden. Aus ihren Schilderungen ist zu entnehmen, dass die von Air Berlin angebotenen Ersatzflüge für Sie nicht zumutbar wären. Die Gründe der Unerreichbarkeit des Flughafens bzw. der Zeitverlust unter Berücksichtigung eines Familienfluges mit Kleinkind und der eigentlichen Flugdauer sind plausible Gründe für die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung durch Air Berlin. Damit waren Sie berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, was offensichtlich von Air Berlin, durch die Rückzahlung des Flugpreises, akzeptiert wurde.
Da neben dem Rücktritt auch Schadensersatz geltend gemacht werden kann, steht Ihnen der Ausgleich der Mehrkosten für den Ersatzflug zu.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
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vonRechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
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