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Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung

28. Juni 2013 04:38 |
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Schadensersatz


Eine Bank A hatte auf einem Konto auf meinen Namen ein Guthaben von 10. T€. Ein Vertrag zu dem Konto gibt es nicht und somit auch keine vertragliche Vereinbarung über die Zinsen. Die Bank hat von sich aus ca 1 % p.a. gutgeschrieben. Nach Meinung der Bank bestand ein Sicherungsrecht für ein an einen Dritten gewährtes Darlehen und hat sich deshalb geweigert, das Geld auszuzahlen. Nach meiner Meinung bestand das Sicherungsrecht nicht. Wenn ein Gericht der Bank das Sicherungsrecht entgegen meiner Meinung bestätigt, ergibt sich für mich folgende Frage:
Stellt die Verzinsung der Geldanlage mit ca. 1 % eine ungerechtfertigte Bereicherung dar, da sich die Bank durch Ausleihe dieses Geldes einen Vermögensvorteil von mindestens 7 % p.a. Zinseinnahmen verschafft hat oder gibt es einen Anspruch für Schadensersatz in Höhe von 4,25 % p.a. die eine andere Bank mir geboten hatte. Die Bank A hat sich geweigert bzw verhindert, dass ich das Geld bei der anderen Bank anlegen konnte. Wenn meine Annahme der ungerechtfertigten Bereicherung stimmt, mit welchen Paragraphen würden Sie das dem Gericht gegenüber begründen?
Kommt hier ein Schadensersatzanspruch nach Deliktrecht (§ 823 BGB ) in Frage oder treffen Paragraphen aus §§812-822 BGB zu?
Ich erwarte eine juristisch gut formulierte Antwort, die auch ein Gericht überzeugt. Wenn ich diese erhalte, bin ich bereit, 50 EUR zusätzlich zu zahlen. Für eine einfache Antwort: "das Vorgehen der Bank stellt keine ungerechtfertigte Bereicherung dar", möchte ich eigentlich gar nichts zahlen. Ich habe das Mindestgebot gezahlt, um irgendwie zu einer Klärung zu kommen.

Eingrenzung vom Fragesteller
28. Juni 2013 | 10:07
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