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Schadensersatz - Brillenglasersatz

19. August 2013 13:53 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Der Betreiber des Restaurants hat hier seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem er es unterlassen hat, die Gäste darauf hinzuweisen, dass in der Toilette kein Licht vorhanden ist.

Beim Gang auf Herrentoilette (letzter Samstagnachmittag), selbige dunkel, kein LIcht, da Reparatur - keine Hinweis: beim Eintritt durch die Tür laufe ich gegen eine Plexiglaswand, die ich in der Dunkelheit natürlich nicht sehen konnte. Der Schaden: Brille verbogen - das ist reparabel, ok. Aber ein Brillenglas hat einen derart heftigen Kratzer, daß keine Reparatur möglich ist. Ein neues Glas kostet 608 € Kann ich beim Restaurant auf Schadensersatz klagen?

19. August 2013 | 14:28

Antwort

von


(88)
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01067 Dresden
Tel: 0351 2749353
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Anja-Merkel-__l103936.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Ihre Frage beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.


Ja, Sie haben einen Schadensersatzanspruch gem. § 823 BGB .
Der Betreiber des Restaurants hat hier seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem er es unterlassen hat, die Gäste darauf hinzuweisen, dass in der Toilette kein Licht vorhanden ist.
Jeder der eine Gefahrenquelle (Innenklo ohne Licht) schafft, muss Vorkehrungen treffen, die erforderlich und zumutbar sind, um andere vor Schäden zu bewahren (Verkehrssicherungspflicht). Dies wäre hier mindestens der Hinweis, dass es keine Beleuchtung gibt, bzw. möglicherweise sogar das Bereitstellen einer Ersatzbeleuchtung.


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Beste Grüße

Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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