Hallo,
am 7.07.2005 ging mein Mann mit unseren beiden Hunden spazieren. Als er bei unseren Nachbarn am garten vorbei ging, kam dessen Hund gleich bellend zum Zaun. Wäre nicht schlimm, wenn das Tor geschlossen gewesen wäre. Der Hund kam gleich raus und ging direkt auf meinen Mann los und biss ihm in die Wade, bevor unsere Hunde überhaupt reagieren konnten. Leider ist mein Mann schon der dritte, den dieser Hund gebissen hat. Die Besitzer kamen zwar gleich, aber nur zu spät. Sie baten meinen Mann, ihn aber nicht anzuzeigen, sondern es so mit der Versicherung zu klären. Mein Mann war damit einverstanden. Jetzt kam das vorläufige Artest vom Arzt für die Versicherung, damit er Schmerzensgeld bekommt. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen, da die Wunde immer wieder am eitern und nässen ist.
Am 07.07.05 wurde der Patient von dem Hund seines Nachbarn in die rechte Wade gebissen. Es erfolgte direkt eine Überweisung zum Chirurgen zur Säuberung der Wunde mit anschließender Sekundärheilung. Heute am 01.08.05 findet sich eine sekundärheilende wunde. Nach primär starke Schmerzen bestanden, die im weiteren Velauf langsam abnahm, bestehen derzeit keine Schmerzen mehr. Weitere Einzelheiten zur Primärwundversorgung, sowie Primärbefund bei Dr. Püllen!
Meine frage ist nun, wieviel Schmerzensgeld steht ihm zu?
Danke
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage der mir von Ihnen mitgeteilten Informationen gerne summarisch beantworten möchte.
Leider ist die Bemessung von Schmerzensgeld ein sehr komplexes Gebiet. Dabei kommt es insbesondere auf die Verletzungsart, die Verletzungsdauer, die –Intensität, den Heilungsverlauf, die Umstände wie es zur Verletzung kam (Genugtuungsfunktion), die Folgeschäden an, um die wichtigsten Kriterien zu nennen. Hier sollten zwischen 500-1500 € angemessen sein. Leider kann dies abschließend nur nach genauem Studium der Krankenakte beurteilt werden. Sie sollten sich für die Forderung des Schadensersatzes durchaus einen Anwalt nehmen!
Ich hoffe, Ihnen mit der Prüfung der Rechtslage weiter geholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Vertretung – soweit erforderlich – zur Verfügung und verbleibe