Ich habe mir Anfang Oktober 2020 ein Carbon E-MTB für 9.500€ gekauft, welches per Spedition geliefert wurde. Durch die liefernde Spedition wurde das Rad am Hinterbau beschädigt, sodass dieser ausgetauscht werden muss. Die Kostenübernahme ist hierfür bereits mit dem Versender und der Spedition geklärt. Der Hersteller des Rads hat seit der Auslieferung des Rads keinen Hinterbau zur Verfügung stellen können, aus Gründen der "Produktionsknappheit".
Wie lange muss ich hier einen zeitlichen Spielraum offen lassen um den Schaden zu regulieren?
Kann ich von meinem Kauf des Rades zurück treten, wenn der Schaden nicht zeitnah behoben wird?
Die Rechtsprechung verlangt, dass Sie eine „angemessene Nachfrist" setzen.
Wenn aber seit Oktober 2020 der Mangel da ist, ist bei Berücksichtigung der Corona-Lage, der Feiertage und auch der Witterungsbedingungen diese Frist allemal angelaufen. Die Firma hatte also Zeit genug.
Dann wird die übliche 14 Tage-Frist als angemessene Nachfrist zu berücksichtigen sein.
Setzen Sie diese Frist.
Teilen Sie auch mit, dass Sie nach Fristablauf den Rücktritt erklären werden, was Sie dann auch machen sollten.
Fordern Sie dann Ihr Geld Zug-um-Zug gegen Abholung. Auch dafür sollten Sie dann weitere 14 Tage setzen.
Danach müssten Sie mit anwaltlicher Hilfe dann Ihre Rechte auf Abholung und Rückzahlung des Kaufpreises durchsetzen.