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Schadenersatz möglich auf Grund Aufteilungsantrag beim Finanzamt?

| 17. Oktober 2016 11:06 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


18:28

2012 trennte ich mich von meiner Frau anfangs des Jahres.

Da gravierende Belastungen zu tragen waren, empfiehl mir mein damaliger Anwalt die Steuerklasse 3 zu behalten, da meine Ex-Frau nicht arbeitete.

2013 ging vorbei. 2014 kam endlich die Scheidung und auch eine gerichtliche Mediation mit Vergleich.

Dies war am 09.09.2014. Hier wurde die gütrechtliche, vermögensrechtliche und unterhaltsrechtliche Folgen der Trennung und Scheidung und zur Abgeltung eventueller Zugewinnausgeleichsforderungen eine Regelung getroffen.

Am 25.08.2014 kam vom Finanzamt.der Bescheid über die Einkommensteuer 2012.

Meine Ex hatte 10494 € Gewerbeeinkünfte für 2012 angegeben von denen ich bis dahin nichts wusste. Dazu kamen 2048 € Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit da sie Ende des Jahres 2012 doch plötzlich arbeitete.

Danach stellte meine Ex einen Aufteilungsantrag und siehe, da ich darf die Steuer alleine nachzahlen. Hier geht es um den Betrag von 2825,47 €.

Bei einer getrennten Einkommensteuererklärung würde ich noch mehr nachzahlen.

Die Steuernachzahlung resultiert maßgeblich daraus, dass 10494 € Gewerbeeinkünfte vom Finanzamt berücksichtig werden.

Meine Ex hat 2012 schon 2012 massiv davon profitiert, dass ich alle Belastungen allein trug und dazu noch Unterhalt zahlen musste.

Das Finanzamt hält sich bzgl. der Begleichung und auf Grund des Aufteilungsantrages durch meine Ex an mich.

Da bleibt mir nichts anderes übrig als das abzustottern.

Habe ich aber die Möglichkeit meine Ex in Regress zu nehmen?







17. Oktober 2016 | 11:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


da Sie ausführen, dass ein getrennte Veranlagung sogar zu einem weitaus höheren Zahlbetrag für Sie geführt, ist ein Ersatzanspruch so nicht erkennbar. Die gemeinsame Veranlagung wäre dann für Sie noch günstiger gewesen.


Auf der anderen Seite erklären Sie aber auch, dass die Steuernachzahlung auf den Gewinn der Frau zurückzuführen sein.

Wenn dieses der Grund der Nachzahlung sein sollte, können Sie gegen die Frau einen Anspruch geltend machen, da Sie dann ja auch die Steuerschuld übernommen haben. Ob dieses der Fall ist, muss ein Steuerberater ermitteln.


Schadensersatzansprüche könnten sich auch dann ergeben, wenn die Frau ihre Einkünfte in den verschiedenen Verfahren verschwiegen hat und Sie deswegen vielleicht höhere Zahlungen für Unterhalts etc. geleistet hätten. Das müssen Sie anhand aller Unterlagen prüfen lassen, da dieses hier so nicht möglich ist.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 17. Oktober 2016 | 18:19

Es ist ja so, dass bei einer getrennten Veranlagung die Grundtabelle vom Finanzamt angewandt wird. Würde ich die verlangen kommen natürlich bei mir die Gewerbeeinkünfte meiner Ex zu tragen jedoch führt es zu einer etwa 600 € höheren Steuerbelastung wie in der Zusammenveranlagung.

Die Steuernachzahlung resultiert alleine daraus, dass meine Ex diese Gewerbeeinkünfte hatte. Mit diesen hatte sie natürlich hinter dem Berg gehalten so lange es ging.

Ich verstehe Sie so, dass ich den Ausgleich geltend machen kann und dies obwohl die Ex den Aufteilungsantrag gestellt hat ??? So begleiche ich die Steuerschuld hole mir dann im Klageweg von ihr das Geld wieder zurück.

Die Idee mit weiteren Schadenersatzansprüche hatte ich auch schon habe aber dazu nicht mehr den Nerv und die Kraft nach 4 Jahren Auseinandersetzung.

Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Oktober 2016 | 18:28

Sehr geehrter Ratsuchender,


richtig; den Anspruch können Sie geltend machen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohel

Bewertung des Fragestellers 20. Oktober 2016 | 06:59

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