Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können nach Ihren Angaben auf Schadensersatz pochen und die Briefmarken behalten.
Dieses sollten Sie auch solange machen, bis die Sache geklärt ist, damit Sie im Streitfall die Beweise führen können.
Denn geben Sie die Briefmarken jetzt zurück und fordern dann berechtigterweise Schadensersatz, müssten Sie im Streitfall den beweis der Fälschung erbringen. Das wäre dann bei Rückgabe sehr schwierig.
Nachdem alle Fristen verstrichen sind und der Verkäufer die Erfüllung abgelehnt hat, sollten Sie Ihre Schadensersatzansprüche nach §§ 437
, 440
, 280 BGB
geltend machen. Dazu sollten Sie sich der Hilfe eines Kollegen vor Ort bedienen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
21. Juni 2009
|
16:26
Antwort
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