Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Sollte die Ihrerseits gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, empfehle ich tatsächlich, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, da dies den schnellsten und kostengünstigsten Weg darstellt, einen gerichtlichen Titel zu erwirken, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten zu können. Ihnen steht ein vertraglicher Schadensersatzanspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden und auch der Reinigungskosten zu, falls diese erforderlich waren. Hinsichtlich der Erstattung von Verbrauchskosten (Strom, Wasser etc.) ist auszuführen, dass Sie diese nur ersetzt verlangen können, wenn diesbezüglich eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen un Ihrem Vater existiert, wofür Sie - sollte es zu einem streitigen Verfahren kommen - die Beweislast tragen. Aufgrund der mir bekannten Sachverhaltsinformationen werden Sie diesen Beweis durch Ihre Mutter als Zeugin führen können.
Im Rahmen des Mahnverfahrens können jedoch nur Zahlungsansprüche geltend gemacht werden. Möchten Sie zudem gerichtlich klären lassen, dass Ihr Vater auch die Möbel aus dem Hausflur entfernen lassen muss, kommt kein Mahnverfahren in Betracht. Dann müssten Sie eine "normale" zivilrechtliche Klage erhaben, wobei ich Ihnen dringend emfehle, in diesem Fall einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Die Frage, ob seine Haftpflichtversicherung für manche oder sämtliche dieser Schäden einzustehen hat, kann anders als im Verkehrsunfallrecht dahinstehen. Denn anders als bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung haben Sie als Geschädigte keinen Direktanspruch gegen die Versicherung. Ihnen bleibt nur der Weg, gegen Ihren Vater vorzugehen. Allenfalls könnte dann er als Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen seine Versicherung geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben. Sollten Sie im weiteren Fortgang der Angelegenheit einen Rechtsanwalt beauftragen wollen, können Sie sich gern an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
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