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Schaden an Mietwagen - Vertragsbedingungen

22. August 2008 15:11 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht können Sie mir weiter helfen. Am 21.08.08 bin ich bei meinen Umzug in die Schweiz, mit einem Mietfahrzeug (Model Fiat Ducato) der Firma Buchbinder - rent a car, an einer Balkonfassade mit dem Dach des LKWs hängen geblieben. Es waren keine Dritten daran beteiligt. Der Schaden beträgt ca. 2000€. Die Selbstbeteiligung in Höhe von 512€ ist allerdings erloschen, wenn die Polizei nicht informiert wird. In der Panik habe ich nicht beachtet diese zu rufen, da niemand davon mitbetroffen war. Nun meine Frage, gibt es eine Möglichkeit nicht voll für den Schaden zu haften? Der Mietvertrag der Firma Buchbinder ist unter folgendem Link einzusehen:

http://www.buchbinder-rent-a-car.de/downloads/mietbedingungen.pdf

Ich hoffe auf baldige Antwort von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ungluecksrabe

22. August 2008 | 16:24

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Die sog. Polizeiklausel unter IV Nr. 3a der Mietbedingungen ist wirksam. Dies hat u.a. das Thüringer Oberlandesgericht mit Urteil vom 07.12.2000, Az.: 5 O 2671/99 , entschieden. Diese Entscheidung liegt auf der Linie der gängigen Rechtsprechung. Eine unangemessene Benachteiligung tritt durch diese Klausel nicht ein.

Ich bedaure, keine anderslautende Mitteilung machen zu können, aber Sie werden für den verursachten Schaden ohne Haftungsreduzierung einstehen müssen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben. Abschliessend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie in diesem Forum eine erste überschlägige Einschätzung auf der Basis Ihrer Schilderung erhalten, die nur in einfachen Fällen eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung ersetzen kann. Das Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann zu einer anderen Beurteilung Ihres Falles führen; verbindliche Empfehlungen sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung nach vollständiger Überprüfung des Sachverhaltes möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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