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Saturn Gebühren

| 22. Juni 2010 11:48 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Sonja Richter

Habe ein Ipad über ebay aus den USA gekauft, mit O-Rg. Apple. Nach kurzer Zeit Grafik defekt, bringe es, da offizieller Apple-Vertrieb, nach Saturn, wo man mir, trotz Garantie, 90,00 (NEUNZIG) Gebühren abnimmt. Ist dies rechtens, oder müssen Händler, die bestimmte Produkte von Firmen vertreiben, diese kostenlos bei Garantiefällen weiterleiten??? Pfandflaschen muss auch jeder zurücknehmen und kann keine Extragebühr verlangen.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Nach Ihrer Darstellung haben Sie keinerlei Vertragsverhältnis mit Saturn. Insbesondere ist Saturn nicht der Verkäufer des von Ihnen gekauften Gerätes. Damit haftet Saturn auch nicht für Mängel, die an diesem Gerät auftreten. Gewährleistungsansprüche bestehen immer nur zwischen Käufer und Verkäufer. Ein derartiges Vertragsverhältnis liegt hier nicht vor. Daher können Sie keine kostenlose Reparatur von Saturn fordern.

Sie geben an, eine Garantie erhalten zu haben. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine Werksgarantie handelt. Sie können daher diese Garantieansprüche nur gegenüber dem Hersteller geltend machen. Das ist in ihrem Fall Apple. Daher müssen Sie sich, wenn Sie Garantieleistungen in Anspruch nehmen wollen, mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Wenn dieser Ihnen dann mitteilt, dass Sie das Gerät bei Saturn oder einem anderen Händler abgeben sollen, dann muss Apple auch die Kosten hierfür übernehmen.

Ich empfehle Ihnen daher, zunächst mit Apple Kontakt aufzunehmen. Diese müssen Ihnen mitteilen, wie hier weiter verfahren werden soll, insbesondere, wie Apple in den Besitz des Gerätes gelangen soll. Mit Saturn besteht kein Vertragsverhältnis. Wenn Saturn für eine Dienstleistung (die Einsendung eines Gerätes) Geld verlangt, so erscheint dies rechtens.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sonja Richter
- Rechtsanwältin -

Bewertung des Fragestellers 22. Juni 2010 | 12:34

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