Sehr geehrter Fragender,
es ist in Ihrem Fall von einem gewissen Vertrauensschutz auszugehen, da die Sache so lange ruhig gestellt war, sodass Sie sich auf die bislang getroffenen Regelung verlassen konnten und nun nicht "einfach" ein neuer Sachbearbeiter die Vollstreckung einleiten kann. Insbesondere gilt dies, wenn sich Ihre Vermögenssituation nicht sonderlich gegenüber dem damaligen Zeitpunkt nicht wesentlich verbessert hat.
Da dieses grundsätzlich eine problematische Situation ist, schlage ich in jedem Falle vor, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
In jedem Falle sollten Sie - sofern noch nicht geschehen und sofern noch innerhalb der Frist möglich - Einspruch gegen die Vollstreckung einlegen (nicht nur gegen die Festsetzung der Säumniszuschläge, da diese im Übrigen kraft Gesetzes entstehen).
Gerne bin ich Ihnen in dieser Situation behilflich. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der gleichzeitig versandten Mail. Ich weise darauf hin, dass die Sache eilbedürftig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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