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STRAFVERFAHREN BETRUG

9. Februar 2005 20:32 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wie lange habe ich nach Übersendung der Akte zu meinem Anwalt Zeit der Staatsanwaltschaft in einen Strafverfahren (Vorwurf Betrug) zu antworten?Wie lange dauert in der Regel die Übersendung der Akte zum Anwalt?
Sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen wenn die Vorladung zur Verantwortlichen Vernehmung kommt. POLIZEI.
Bin dieser nicht gefolgt.
Akte wird doch meines wissens erst nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft übersendet oder auch früher?


9. Februar 2005 | 20:59

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Akteneinsicht muss ausreichend und in zumutbarer Weise gewährt werden. Allerdings richtet sich die Dauer der Überlassung der Akten und Unterlagen nach den Umständen des Einzelfalls.

Daher ist es mir nicht möglich, Ihnen einen konkreten Zeitraum für die Akteneinsicht zu nennen.

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, da die Vernehmung des Beschuldigten vor der Polizei der Erforschung des Sachverhaltes dient. Hiebei ist auch darauf hinzuweisen, dass das Erscheinen vor der Polizei nicht erzwungen werden kann. Insoweit haben Sie mit keinen Maßnahmen zu rechnen. Jedoch kann die Vernehmung auch von der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden. Diese kann mit einem Vorführungsbefehl, also zwangsweise, durchgesetzt werden.


Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

ANTWORT VON

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63450 Hanau
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