Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich liegen jedem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Ich habe mir diese für Sky Fernsehen (nicht Sky Go) angeschaut. dort ist von einer automatischen Verlängerung von 12 Monaten die Rede
8.3 Die Laufzeit des Abonnementvertrags verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate,
wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter der Website www.sky.de/agb-info.
Das wurde vermutlich verändert, da die Rechtsprechung bei einer Vertragsverlängerung von 24 Monaten die Klausel als kritisch ansieht.
Fordern Sie daher schriftlich mit Einschreiben die alten AGBs, die damals Ihrer Verlängerung zeitlich zu Grunde lagen an. Daraus wird sich ergeben, welche Verlängerung erfolgt ist.
Wenn Sie diese haben, können Sie hier eine kostenlose Nachfrage stellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
zunächst einmal ganz herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort zu einer Zeit, zu der ich wahrlich nicht mit einer Antwort gerechnet hätte! (Sonntagabend)
Entschuldigen Sie bitte die Verspätung, ich wollte mich erst nochmals melden, wenn mir eine Antwort vorliegt.
Leider erhielt ich sowohl auf die Anforderung der ominösen Vertragsverlängerung vom 26.2.2017, als auch auf die Vorlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Antwort, obwohl letzteres, auf Ihren Rat hin, per Einschreiben verlangt wurde. Meine konkreten Nachfragen werden schlichtweg ignoriert.
Es wird weiterhin ausschließlich darauf verwiesen, dass die Vertragsverlängerung für 23, statt für 24 Monate gegolten hätte und meine Kündigung daher zu spät erklärt worden sei. Beweise für all dies bleibt man schuldig.
In den Vertragsbedingungen zum Vertragsabschluss am 7.3.2015 steht unter Kündigung der Punkt 8.1 „Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt."
Dies kann von mir ja nachgewiesen werden und der Erhalt der Kündigung wurde ja auch von Sky bestätigt.
Der Punkt 8.3., den Sie angesprochen haben, bezieht sich in meinem Vertrag nur auf Extras wie einzelne, angebotene Programmkanäle. Dies trifft auf mich nicht zu. Zudem ist die Kündigungsfrist ebenfalls 2 Monate zum Vertragsende bei sonstiger Verlängerung um 12 Monate. Eine Datumsangabe, bzw. Gültigkeit, fehlt bei den AGB.
Fakt ist also, dass Sky keine seiner Behauptungen beweisen kann, oder will, was deren Vorgehen, in meinen Augen, unseriös macht.
Ich fürchte dennoch, dass Sky weiterhin auf Einschüchterung setzt und ein Inkassobüro auf mich „hetzen" wird. Zahlreiche ähnliche Fälle kursieren im Netz.
Zu welchem weiteren Vorgehen würden Sie mir aufgrund dessen raten?
Danke nochmals für Ihre Hilfe!
Ich befürchte, Sie kommen um einen Anwalt nicht herum - anderenfalls werden Sie weiter diese Standardschreiben erhalten, in denen null auf Ihre Argumentation eingegangen wird! Gefährlich wird es, wenn ein Mahnbescheid folgt! Geben Sie auf alle Fälle Abbuchungen zurück und widersprechen schriftlich einer Abbuchung!
Gebühren/stunden durch Sky kommen übrigens nur auf Sie zu, wenn diese doch die 23 Monate nachweisen können.