Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Rufschädigung - Wenn ja, welche Kosten kommen auf mich zu?

19. April 2005 12:43 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Schadensersatz


Beantwortet von

Hallo,
mein Problem ist eher etwas ungewöhnlich...;-)
Ich war mit meiner Mutter und meiner Schwester vor ein paar Wochen bei einem durchs TV bekanntem Medium namens *****, die einen Jenseitskontakt mit dem im Mai letzten Jahres von mir verstorbenen Vater herzustellen.
Während dieser Sitzung hatte ich tatsächlich zeitweise das Gefühl, dass der Kontakt zustande gekommen war, aber nachdem wir uns zuhause das Diktiergerät, das während der Sizung (mit Erlaubnis von *****) lief, anhörtem, desto mehr sind wir davon überzeigt, dass Sie nur durch gute Menschenkenntnis und geschickte Fragestellung (etliche Jahre "Berufserfahrung tun ein übriges) auf Ihre Aussagen kam. Konkrete Fragen wurden komplett falsch beantwortet, alle anderen Aussagen waren allgeine Dinge, die auf 90% der älteren Männer zutreffen (schaut gern fern, liest keine Bücher, nur Tageszeitung usw).
Nun habe ich meiner Enttäuschung in Ihrem Gästebuch Luft gemacht (bin aber nicht persönlich geworden, sondern sachlich geblieben), mein Eintrag wurde gelöscht (womit ich natürlich gerechnet habe), statt dessen steht dort, dass ***** rechtliche Schritte gegen mich einleiten will unter anderem wg. Rufschädigung und wegen verbreiten von Spam (ich habe andere Menschen aus den Gästebucheintragungen angeschrieben, von meinen Erfahrungen erzählt und wollte auch von anderen Erfahrungen mit ***** hören).
Hat ***** die Möglichkeit mich rechtlich zu belangen? Wenn ja, welche Kosten kommen auf mich zu? Sollte ich dann sofort bezahlen, oder es auf einen "Kampf" ankommen lassen, welche Chancen habe ich?
Im nachhinein finde ich es ziemlich albern und naiv von mir diese Frau aufgesucht zu haben, aber ich habe dort nach etwas gesucht, was ich leider bei Ihr nicht gefunden habe.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
PS: Hier ist der Link zu dem Gästebuch:
*****

19. April 2005 | 14:18

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

da der Inhalt Ihrer Mitteilung leider im Gästebuch gelöscht worden ist, kann zu der Frage, ob eine Rufschädigung tatsächlich vorliegt, so nichts gesagt werden. Ggfs. stellen Sie mir den genauen Wortlaut noch einmal per mail (bitte nicht in diesem Forum) zur Verfügung, damit dann in der Nachfrage dazu Stellung genommen werden kann.



Grundsätzlich ist es Ihnen aber sicherlich erlaubt, in sachlicher Form (kann -siehe oben- so nicht beantwortet werden) sich mit der Dame auseinander zu setzen und auch Ihren Unmut zu äußern, da Sinn und Zweck eines Gästebuches nicht nur Lobpreisungen, sondern auch Kritik sein müssen.

Sofern Sie andere Gäste um Mitteilung zu ihren Erfahrungen gebeten haben, ist auch dem nichts entgegen zu setzen, sofern Sie auch dabei sachlich und nicht etwas persönlich beleidigend geworden sind.

Derzeit sehe ich keine Möglichkeit, wie die Dame Sie rechtlich belangen sollte, so dass ich mir keone Sorgen machen würde.



Hier sollte vielmehr die Dame einmal daran denken, dass Sie die Not und Trauer ihren "Gäste" offenbar ausnutzt, um daraus Kapital zu schlagen, so dass für den Fall, dass Sie tatsächlich von der Dame belästigt werden sollten, Sie an die Geltendmachung Ihrer Rückzahlungsansprüche denken sollten. Darüber sollte man sich dann gesondert unterhalten.




Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2982)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER