Sehr geehrte Ratsuchende,
da der Inhalt Ihrer Mitteilung leider im Gästebuch gelöscht worden ist, kann zu der Frage, ob eine Rufschädigung tatsächlich vorliegt, so nichts gesagt werden. Ggfs. stellen Sie mir den genauen Wortlaut noch einmal per mail (bitte nicht in diesem Forum) zur Verfügung, damit dann in der Nachfrage dazu Stellung genommen werden kann.
Grundsätzlich ist es Ihnen aber sicherlich erlaubt, in sachlicher Form (kann -siehe oben- so nicht beantwortet werden) sich mit der Dame auseinander zu setzen und auch Ihren Unmut zu äußern, da Sinn und Zweck eines Gästebuches nicht nur Lobpreisungen, sondern auch Kritik sein müssen.
Sofern Sie andere Gäste um Mitteilung zu ihren Erfahrungen gebeten haben, ist auch dem nichts entgegen zu setzen, sofern Sie auch dabei sachlich und nicht etwas persönlich beleidigend geworden sind.
Derzeit sehe ich keine Möglichkeit, wie die Dame Sie rechtlich belangen sollte, so dass ich mir keone Sorgen machen würde.
Hier sollte vielmehr die Dame einmal daran denken, dass Sie die Not und Trauer ihren "Gäste" offenbar ausnutzt, um daraus Kapital zu schlagen, so dass für den Fall, dass Sie tatsächlich von der Dame belästigt werden sollten, Sie an die Geltendmachung Ihrer Rückzahlungsansprüche denken sollten. Darüber sollte man sich dann gesondert unterhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: