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Rückzahlungsvereinbarung Fortbildung/Weiterbildung

26. November 2015 10:30 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

mein Unternehmen hat mir Ende 2014 eine Fortbildung/Weiterbildung spendiert. Im Zuge dessen wurde eine Rückzahlungsforderung für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss der Fortbildung vereinbart.
Die Fortbildung (Vorlesungen) fand bis Ende Januar 2015 statt.
Anfang Februar war die Abschlussprüfung, welche ich leider nicht bestanden habe.
Nachholtermin war im April (diese habe ich bestanden).
Zwischen den Abschlussprüfungen wurde ich Vollzeit im Unternehmen eingesetzt und leistete Projektarbeit (hatte nicht Frei).

Meine Frage lautet: ab wann laufen die 12 Monate der Rückzahlungsvereinbarung? Ab Vorlesungsende, oder ab bestandene Abschlussprüfung?

26. November 2015 | 11:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie unterstellen, dass die Rückzahlungsvereinbarung wirksam ist. Die Arbeitsgerichte setzen hier enge Grenzen.

Mangels Angaben unterstelle ich, dass die Rückzahlungsvereinbarung nicht unwirksam ist.

Wenn der Beginn der Bindungsfrist nicht schriftlich oder mündlich vereinbart ist, ist durch (ergänzende [Vertrags-]) Auslegung (§§ 133 , 157 BGB ) zu ermitteln, was gewollt ist bzw. vereinbart worden wäre.

Rückzahlungsklauseln haben den Zweck, dem Arbeitgeber die höhere Qualifikation des Arbeitnehmers, die er ja bezahlt hat, noch eine angemessene Zeit zugute kommen zu lassen.

Die Ausbildung ist erst mit der erfolgreichen Prüfung abgeschlossen. Ich gehe auch davon aus, dass die zweite Prüfung auch noch einmal Geld gekostet hat.

> Die Rückzahlungsfrist begann daher mit der bestandenen Abschlussprüfung.

(Wie bereits erwähnt, sind Sie bei Nichteinhaltung der Frist nicht zur Rückzahlung / Erstattung verpflichtet, wenn die Rückzahlungsvereinbarung - z.B. weil nicht nach dem Beendigungsgrund differenziert wird; die Bindugnsdauer zu lang ist oder die Kosten vorher nicht angegeben weren - nichtig ist.)

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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