Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage des angegeben Sachverhaltes wie folgt.
Sie müssen Sich hier um eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Job-Center keine Sorgen machen, da Ihnen die Schenkung erst im April 2014 "zugeflossen" ist, in dem keine Leistungen mehr bezogen wurden, weil diese mit Januar 2014 eingestellt wurden.
Sollten Sie tatsächlich irgendwann einen Anhörungsbogen vom Job-Center bekommen, weil die Datenabgleiche evtl. abgeführte Abgeltungssteuer aufzeigen, reichen Sie einfach den Kontoauszug ein, aus dem sich ergibt, dass das Geld lange nach dem Leistungsbezug eingegangen ist.
Beachten Sie bitte, dass das Hinzufügen oder Weglassen von Tatsachen die rechtliche Bewertung des Sachverhaltes ändern kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ra. Jahn
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