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Ist die geforderte Rückzahlung von Hartz 4 zu hoch bei mir?

28. Juni 2018 20:52 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Am 16.06.2017 gründete ich rückwirkend zum 01.01.2017 mein Einzelunternehmen. Ab dem 01.07.2017 habe ich einen vorläufigen Bewilligungsbescheid von ARGE als Aufstocker für Selbständige 1500EUR monatlich zugesprochen bekommen. Zeitraum Juli bis Dezember 2017.

Als ich den Antrag bei der ARGE abgab, fragte ich nach, wie es den mit meinen Anfangsinvestitionen als Neuunternehmer von ca. 6.000EUR von 2017 ist, und ob diese am Ende des Jahres auch berücksichtigt werden?! Dazu wurde mir von der ARGE erklärt, ich soll für den ersten Halbjahr, also Januar bis Juni 2017, auch die Zahlen vorläufig melden damit das dann in der abschließenden Festsetzung des Leistungsanspruchs einberechnet werden kann.

Im ersten Halbjahr 2017 hatte ich einen Verlust von 6000EUR, und im zweiten Halbjahr 2017, also das Halbjahr als der Bewilligungsbescheid und die Aufstockung vorläufig ausgezahlt wurden, einen Gewinn von etwa 4800EUR. Der Verlust laut EÜR für 2017 ergab dann -1200EUR.

Nun fordert aber die ARGE mit eine Bescheid zur endgültigen Festsetzung des Leistungsanspruches von den vorläufigen 9.000 ausgezahlten Euros, knapp 3200EUR bzw. 33% zurück, obwohl ich im Gesamtjahr gesehen, einen Verlust hatte?!?

Darf von mir so viel Geld zurückgefordert werden, obwohl ich im Jahresdurchschnitt, einen Verlust eingefahren habe und ich beraten worden bin beide Halbjahreszahlen abzugeben?? Ich habe den Verdacht, bei der Endabrechnung hat man sich nur auf das zweite Halbjahr konzentriert. Da ich Saisonal bedingt im Oktober – November und Dezember in etwa 70% meiner Umsätze mache als Online Schmuckhändler, und meine Anfangsinvestitionen wohl nicht berücksichtigt wurden, die aber nötig waren um die Umsätze zu erzielen (Werkzeug für Silberschmied usw), ist das nicht falsch, das dort das erste Halbjahr nicht berücksichtigt, und nur anhand vom zweiten Halbjahr entschieden wurde, ohne dabei meinen Jahresverlust zu beachten? Weil anders kann ich es mir nicht erklären wie die auf über 3000EUR kommen?!?

Und stimmt es das nur Ausgaben angerechnet werden nur in der Höhe die damals „vorläufig" von mir gemacht wurden? Ich gab z.B. an für diese 6 Monate in etwa 2000EUR an Ausgaben für Materialkosten zu haben, tatsächlich wurden es aber dann 4000EUR. Der Umsatz ist aber dafür aber auch von 8000EUR auf 16.000EUR gestiegen. Wenn nur damalige Ausgaben als anzurechnende Beträge gelten, dürften dann aber auch nicht die viel höheren endgültigen Einnahmen angerechnet werden. Oder habe ich einen Denkfehler?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

die ARGE berücksichtigt nur die Einnahmen und Ausgaben während des Bewilligungszeitraums. Daß Sie vor dem Bewilligungszeitraum Verlust gemacht haben, ist für die Bewilligung von Arbeitslosengeld 2 irrelevant.

Wenn Sie im 2. Halbjahr 2017 einen Gewinn von 4.800 € gemacht haben, erscheint die Rückforderung von 3.000 € plausibel.

Sie hätten vor Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 und Gewährung eines Zuschusses bzw. Darlehens gem. § 16c SGB II stellen sollen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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