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Rücktritt von Fortbildungsvertrag - Anbieter änderte Bedingungen

19. Dezember 2015 10:27 |
Preis: 33€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um Folgendes: Ich hatte mich (per Mail) angemeldet für eine berufsbegleitende Fortbildung, die nur gesamt (vier Termine) zu buchen war. Zwei der vier Termine sind bereits vorbei. Beim letzten (zweiten) Termin waren ohne Vorinformation zu unserer Überraschung weitere Teilnehmer dabei, wovon einer zudem gar nicht zur Zielgruppe passte. Es wurde uns gesagt, dass diese zwei Teilnehmer evtl. an den weiteren Kursen teilnehmen wenn sie wollen. In der ursprünglichen Kursinformation war zwar nicht explizit von einer „geschlossenen Gruppe" die Rede, jedoch waren wir davon ausgegangen dass das der Fall sei, da der Kurs ja nur gesamt zu buchen war.
Meine Frage: Wenn ich gewusst hätte, dass man die Kurse auch einzeln buchen kann, hätte ich mich nur für die ersten zwei vergangenen Termine angemeldet. Habe ich ein Recht darauf, dass mich der Veranstalter ohne weitere Kosten für mich aus dem Kurs entlässt, etwa weil er einfach die Bedingungen geändert hat? Ich möchte keinen Nachteil dadurch haben, dass ich mich gleich zu Beginn angemeldet habe und nicht erst irgendwann dazwischen mal gefragt habe, ob ich doch mal teilnehmen kann, was mir – wie es sich im Nachhinein nun gezeigt hat – offensichtlich wohl erlaubt worden wäre. Ich habe natürlich schon dort nachgefragt, aber keine Antwort bekommen.

Ich freue mich auf eine konkrete hilfreiche Antwort. Vielen Dank!

Eingrenzung vom Fragesteller
19. Dezember 2015 | 12:00
19. Dezember 2015 | 15:26

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Schuldrechtliche Verträge wie der zwischen Ihnen und dem Fortbildungsanbieter geschlossene Dienstvertrag vermitteln lediglich relative Recht. Im Unterschied zu absoluten Rechten wirken diese nur zwischen den jeweiligen Vertragsparteien. Das bedeutet, dass das zwischen Ihnen und dem Anbieter bestehende Vertragsverhältnis keine rechtlichen Auswirkungen auf die Vertragsverhältnisse der anderen Teilnehmer entfaltet und umgekehrt. Daher ist es einem solchen Anbieter im Rahmen der Vertragsfreiheit durchaus möglich, im Vorfeld nur Verträge mit solchen Teilnehmern zu schließen, die den gesamten Kurs buchen. Sollten in diesem Kurs dann noch Kapazitäten frei sein, steht es dem Anbieter unbenommen, später auch andere Verträge mit Teilnehmern zu schließen, die dann in den laufenden Kurs einsteigen oder nur an einzelnen Terminen teilnehmen wollen. Dies wirkt sich dann aber nicht auf Ihren Vertrag aus, weshalb ich keine Möglichkeit einer irgendwie gearteten Vertragsanpassung oder gar eines Rücktrittsrechts sehe.

Es tut mir Leid, Ihnen keine positivere Auskunft erteilen zu können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Lars Liedtke

ANTWORT VON

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