Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Noch ist der Verkäufer nicht im Verzug, so dass ein Rücktrittsrecht nicht besteht.
Sie müssten ihm zunächst eine angemessene Frist zur Erfüllung des Kaufvertrages setzen. Erst wenn er diese nicht einhält, können Sie den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Wie würde eine korrekte frist aussehen? Z.b. mit der bitte um Versand in den nächsten 2-3 tagen?
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Die Frist sollte sich auf den Eingang der Ware bei Ihnen, nicht auf den Versand beziehen. "Angemessene Frist" bedeutet dabei, dass der Zugang innerhalb der Frist möglich sein muss. Eine Frist von weniger als einer Woche wäre aller Voraussicht nach unzulänglich.
Sie sollten also einen Termin für den Eingang der Reifen bei Ihnen (z. B. "Lieferung bis zum 28.11.18") setzen. Verschicken Sie das Schreiben per Einwurf-Einschreiben, damit Sie den Zugang nachweisen können.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel