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Rücktritt aus Werksvertrag mit Fertigbaufirma wegen Grundstücksvorbehalt

| 27. Juli 2020 06:17 |
Preis: 40,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

Meine Freundin und ich sind nicht verheiratet und wollen auch nicht heiraten. Dennoch möchten wir ein Haus auf einem Baugrundstück bauen, welches noch im Besitz der Mutter meiner Freundin ist. Da wir nicht verheiratet sind, soll jeder von uns genau die Hälfte des Bauvorhabens bezahlen.
Die Planungen mit einer Fertigbaufirma sind abgeschlossen, und wir haben den fertigen Werksvertrag der Baufirma vorliegen. Aufgrund von anstehenden Preiserhöhungen, würden wir den Vertrag gerne noch in den nächsten 10 Tagen unterschreiben.
Allerdings zögere ich noch den Vertrag zu unterschreiben, da ich noch nicht die Hälfte des Baugrundstückes kaufen konnte, hier warte ich noch auf konkrete Angebote von der Mutter meiner Freundin.

Diesbezüglich hat mich die Baufirma darauf hingewiesen, dass im Vertrag ja die Grundstücksvorbehalts Klausel aufgeführt ist, also dass ich ohne Strafzahlungen aus dem Vertrag zurücktreten kann, wenn ich kein Grundstück erwerben kann, ich halte diese Vorbehaltsklausel speziell in meinem Fall als nicht ausreichend, da sie sehr weit ausgelegt werden kann.

Meine Frage ist nun, ist es hier notwendig und möglich diesen Vorbehalt im Vertrag genauer zu definieren. Z.B. dass der Vertrag mit der Fertigbaufirma ungültig wird, wenn ich innerhalb der nächsten 6 Monate genau dieses Grundstück zu einem Preis von max. 120 € je qm nicht erwerben kann.

Vielen Dank, ich freue mich auf eine Antwort

27. Juli 2020 | 11:33

Antwort

von


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Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehe geehrter Fragesteller,

aus Erfahrung mit solchen Fällen kann ich Ihnen berichten, dass diese Klausel tatsächlich sehr weit auszulegen ist. Insofern würde ich Ihnen ebenfalls raten, diese Klausel auf dieses spezielle Grundstück zu reduzieren. Andernfalls könnten Sie verpflichtet sein, nahezu ein beliebiges Grundstück kaufen zu müssen. Andernfalls wären sie sonst schadensersatzpflichtig.

Diese Klausel müssen Sie sodann in Absprache mit der Fertighaus Firma noch unterschreiben lassen. Sodann wären Sie auf der sicheren Seite.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 29. Juli 2020 | 16:01

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