Sehe geehrter Fragesteller,
aus Erfahrung mit solchen Fällen kann ich Ihnen berichten, dass diese Klausel tatsächlich sehr weit auszulegen ist. Insofern würde ich Ihnen ebenfalls raten, diese Klausel auf dieses spezielle Grundstück zu reduzieren. Andernfalls könnten Sie verpflichtet sein, nahezu ein beliebiges Grundstück kaufen zu müssen. Andernfalls wären sie sonst schadensersatzpflichtig.
Diese Klausel müssen Sie sodann in Absprache mit der Fertighaus Firma noch unterschreiben lassen. Sodann wären Sie auf der sicheren Seite.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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