Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider können Sie nicht einfach so von der Bestellung zurücktreten.
Hierbei ist es unerheblich, ob dem Autohaus ein Schaden oder Kosten entsteht.
Allerdings könnten Sie versuchen, die Anzahlung mit der Begründung zurückzufordern, daß die Bestellung mangels Unterschrift des Autohauses nicht zustandegekommen sei.
Die Erfolgsaussicht dieser Taktik kann leider nur beurteilt werden, wenn man den Vertrag und die Unterschriftenfelder eingesehen hat, ist daher aus der Distanz leider nicht möglich.
Ich bedaure, daß ich hnen keine zufriedenstellendere Rechtsauskunft erteilen kann.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
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Guten Morgen Herr Weber,
im Vertrag gibt es kein Feld für den Verkäufer wo z.B. steht "Bestellung angenommen.
Bei besondere Vereinbarungen hat er hingeschrieben: Kfz-Brief Nr. xxx123 am 30.08.08 erhalten (da hab ich direkt dahinter unterschreiben).
Dann steht da: Anzahlung 1111 am 30.08.08 erhalten (da hat er dahinter unterschreiben).
Oben rechts ist ein Stempel und mehr nicht.
Außerdem stand in der Anzeige: "Scheckheftgepflegt".
Aber der Zahnriemen soll nach Herstellerangaben bei 5 Jahren oder 100.000 erneuert werden.
Der Wagen ist von Mitte 2001 und er wurde nicht erneuert.
Er hat erst ~50.000km und der Verkäufer meint das sei noch längst nicht nötig.
Ein Kollege, Kfz-Meister, sagte jedoch das das nicht stimmt. Die Hersteller würden sich dabei ja was denken und das der Motor kaputt ist wenn der Riemen reißt.
Sofern ich nicht aus dem Vertrag raus komme, kann ich dann wenigstens darauf bestehen das der Zahnriemen erneuert wird?
Es fehlt ja sonst eine "zugesicherte Eigenschaft" da der Zahnriemen ja lt. Hersteller erneuert werden muss und ja eigentlich Bestanteil der Wartung ab einem gewissen Alter ist, oder?
Liebe Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
unter diesen Umständen ist die Bestellung leider als angenommen anzusehen.
Bezüglich des Zahnriemens ist nicht auf die Anzeige, sondern auf den Vertrag und die von dem Händler bei Verkauf gemachten Angaben abzustellen. Da er Ihnen augenscheinlich mitgeteilt hat, daß der Zahnriemen zu alt ist, hat er Sie nicht arglistig getäuscht.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber