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Rücksendung von Sky-Receivern

10. Dezember 2020 16:05 |
Preis: 51,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ich mein Sky-Pay-TV-Abo gekündigt. Grds. müssen die Miet-Receiver nach Ablauf des Vertrages zurückgesendet werden.

Auf den Receivern befinden sich jedoch Aufnahmen, die zu Laufzeiten des Vertrages aufgezeichnet wurde. Hierunter sind sowohl Aufnahmen aus dem Free-TV (diese sind noch zugänglich) als auch Aufnahmen aus dem Pay-TV (diese sind gesperrt und nicht mehr abrufbar).

Sky weigert sich, ein Möglichkeit zu nennen, wie die Aufnahmen exportiert werden können.

Besteht ein Zurückbehaltungsrecht z. B. gem. §§ 273 , 320 BGB an den Receivern, solang ich nicht die Aufnahmen extrahieren kann? Schließlich wurden diese ordnungsgemäß während der Laufzeit aufgenommen und dürften mir zustehen. Hätte ich mit einem anderen Gerät aufgenommen, hätte Sky ja auch keine Möglichkeit, mir die weitere Nutzung meiner Aufnahmen zu verbieten.

Ich bin selbstverständlich bereit, die Receiver zurückzuschicken, allerdings befinden sich darauf für mich wichtige Inhalte. Wie ist Ihre Empfehlung?



10. Dezember 2020 | 16:28

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht meines Erachtens nicht. Derzeit besteht nach meiner Kenntnis keine legale Möglichkeit, die Aufnahmen zu extrahieren.
Sie hätten allenfalls die Möglichkeit gehabt, diese Aufnahme zu löschen.
Fragen Sie Sky entsprechend an, damit Sie nochmaligen ZUgriff auf die Aufnahmen erhalten, um diese zu löschen.
Laut den AGB erkennt der Kunde an, dass bei Rücksendung des Receivers darauf enthaltenbe Daten gelöscht werden.

Insofern sehe ich keine erfolgversprechende Lösung für Sie.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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