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Rückführung aus Pflegefamilie - Wer vertritt meine Ansichten vor dem JA?

16. Mai 2011 08:51 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Aufgrund meiner psychischen Erkrankung(Depressionen)- auch nach der Geburt und auch weil der Papa unseres Kleinen zwischendurch psychische Probleme hat, ist unser Sohn auf meine Entscheidung hin seit 3 Jahren in einer Pflegefamilie(kam mit 4 Monaten dort hin).
Heute sind wir stabiler, wohnen zusammen und haben monatlich einen sehr guten Kontakt zu unserem Sohn.
Die Pflegeeltern und JA halten eine Rückführung für falsch und schlecht für den Jungen. Aber ich sehe da eher die Gefahr, dass er irgdendwann enttäuscht von uns ist und den Wert von leiblichen Eltern nicht erkennt und falsche Werte für sein eigenes Leben sieht. Der kleine fragt wohl viel nach uns, will am Telefon immer das wir kommen und so. Er hat es zwar auf den ersten Blick gut bei den Pflegeeltern mit Ponys und Garten und so. Aber sie kennen ihn doch nicht so wie wir und lieben ihn nicht so. Bei uns ist er immer ruhig und ausgeglichen. Dort wird er bespaßt, doch immer mit TV ruhig gestellt zwischendurch. Er hängt an der Pflegemutter und sie an ihm. Aber das ist keine Liebe und gehorchen tut er ihr auch nicht wirklich.
Wird ein Rückführungswunsch anders beurteilt wenn ich als Mutter das erstmal so gewollt habe? Wie sollen wir das dem Kleinen mal alles erklären, wenn wir ihn nicht zurück holen? Und ihm das dann fremde Menschen von Amt und Pflegefamilie erklären? Wir lieben unseren Sohn, waren immer gut zu ihm und die Entscheidung mit der Pflegefamilie war eine reine Vernunftentscheidung.(die ich bereue)
Jetzt soll der Fall an das JA der Pflegefamilie gehen. sie kenn die SA schon durch ihren Adoptivsohn. Da ist die SA doch gleich auf deren Seite und außerdem ist dieses Amt für mich unerreichbar ohne Auto.
Wie soll ich mich da gut um unseren Sohn kümmern können? Wer vertritt meine Ansichten vor dem JA? ich habe doch Intuitionen als Mutter und die anderen entscheiden immer nur nach toten Regeln und interpretieren immer alles zu Tode.....

16. Mai 2011 | 09:37

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

für die Rückführung des Sohnes ist das Kindeswohl entscheidend.

Es wird zu beurteilen sein, wo der Sohn am besten aufgehoben ist und eine bestmögliche Betreuung erhält. Es wird weiter zu beurteilen sein, welche Auswirkungen eine Rückführung auf den Sohn haben wird. Auch wenn natürlich eine Rückführung nach einigen Jahren eine einschneidende Veränderung für das Kind darstellt, reicht dieses allein nicht, um eine Rückführung abzulehnen. Eine solche wird nur abgelehnt werden können, wenn eine Rückführung über die Veränderungen hinaus zu einer Gefährdung des Kindeswohls führt.

Das muss der Jugendamt Ihnen gegenüber zunächst einmal begründen können; wie schon gesagt, die reinen Schwierigkeiten, die eine solche Veränderung mit sich bringt, reichen dafür nicht.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass das Jugendamt nicht objektiv ist, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn Sie den Anspruch auf Rückführung weiter verfolgen, wird sich eine gerichtliche Klärung nicht vermeiden lassen. Dieses Verfahren sollten Sie ohne anwaltliche Unterstützung nicht führen.

Nach Ihrer Darstellung ist eine Kindeswohlgefährdung zunächst nicht zu erkennen. Dass Sie wegen Erkrankung zunächst das Kind nicht bereuen konnten, kann Ihnen nicht angelastet werden. Es spricht vielmehr für ein hohes Verantwortungsgefühl, dieses zu erkennen und zu Gunsten des Kindes eine andere Lösung zu suchen, wie Sie es getan haben. Individuell ist aber die gesamte Entwicklung zu prüfen. Sie sollten daher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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