Kann ich, da nun feststeht dass ich nicht der leibliche Vater eines Kindes meiner geschiedenen Frau bin, den Unterhalt für dieses Kind zurückfordern? Ich leiste seit 10 Jahren Unterhalt für das Kind und bin als Vater eingetragen.
als Scheinvater haben Sie einen Rückforderungsanspruch gegen den tatsächlichen Vater, wobei Sie auch beachten sollten, dass dieser Anspruch aus § 1607 BGB
(nachzulesen über unsere homepage)auch die Kosten des Anfechtungsprozesses mit umfasst.
Daneben besteht nach der Entscheidung des OLG Nürnberg vom 12.09.2002 (8 U 1329/02
) auch ein Ersatzanspruch gegen die Kindesmutter (so auch BGH IVb ZR 56/88
vom 19.12.1989).
Zur Durchsetzung der Ansprüche rate ich dringend, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, da hier sicherlich noch einzelne Fragen geklärt werden müssen, was in diesem Forum so nicht möglich ist. Hier ist der Gang zum Rechtsanwalt sicherlich mehr als sinnvoll. (siehe Button "Hilfe").
Ich wünsche Ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche alles Gute.