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Rücken streicheln sexuelle Handlung ?

9. Juli 2020 08:07 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor Kurzem in einem Buch zum Thema Jugendarbeit gelesen,
dass das Streicheln des Rücken strafrechtlich als sexuelle Handlung gilt und
nur ausnahmsweise als unerheblich angesehen wird.

Jedoch bekomme ich immer wieder mit bzw. lese auch Artikel darüber,
dass insbesonderes Eltern die Rücken ihrer Kinder streicheln (unabhängig vom Alter)
oder das auch allgemein der Rücken einer trauernden Person zum Trost gestreichelt wird.

Handelt es sich somit tatsächlich beim Streicheln des Rückens um eine sexuelle Handlung
oder handelt es sich hierbei um einen Sonderfall welcher keinen Bezug zum Sexuellen hat ?

Vielen Dank im Voraus.

9. Juli 2020 | 08:37

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

es kommt auf die Situation an. Sollte es einen Grund, wie Trauer, geben,
dann ist das Streicheln über der Kleidung in Ordnung.

Auch wäre ein kurzes drüberstreicheln in Ordnung, sofern es ein/zwei Sekunden nicht überschreitet, zum Beispiel als Begrüßung.

Sofern Ihre Intention nicht sexuell geprägt ist, ist das kein Problem.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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