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Rückbau nicht verwendeter Wasseranschlüsse

26. Juli 2019 09:07 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo,

Ich habe 7 Reihengrundstücke erworben, wobei für jedes Grundstück ein eigener Wasseranschluss in den Grünstreifen vorverlegt wurde. Für meinen Neubau wird ein Anschluss genutzt. Die anderen 6 Anschlüsse hat der Wasserverband Zurückbauen lassen und mir die Rechnung von 1079,-Euro, zur Bezahlung vorgelegt. Muss ich das bezahlen? 1. Ich habe nur einen Antrag auf Anschluss gestellt, nicht auf Rückbau und 2. Ist in den Statuten vom Wasserverband nichts erwähnt und 3. Die Anschlüsse sind ja nicht auf meinem Grundstück, sondern im ca. 3m entfernten Grünstreifen der Stadt. Der Wasserverband sagt, dass es rechtens ist, was sagen Sie?

Mit freundlichen Grüßen
Heidemann

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Sie mögen zwar als Grundstückseigentümer grundsätzlich zur Kostentragung verpflichtet sein, jedoch nur, wenn Sie entweder einen entsprechenden Antrag gestellt hätten oder die Maßnahme etwa seitens der Behörde zur Gefahrenabwehr notwendig gewesen sein sollte. Allerdings muss grundsätzlich jedes Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sein, so dass die Maßnahme anhand Ihrer Angaben nicht nachvollziehbar ist.
Möglicherweise liegen die Anschlüsse auch auf dem Grünstreifen ungünstig, doch das hätte man Ihnen mitteilen sollen.

Ich empfehle Ihnen daher rein vorsorglich gegen den Bescheid, welchen Sie erhalten haben, Widerspruch einzulegen. Wenn Sie das nicht tun, wird er rechtskräftig und Sie können danach nichts mehr dagegen unternehmen. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang. Nehmen Sie aber sicherheitshalber den Tag des Bescheids plus einen Monat. Sie müssen den Zugang beweisen können, am besten persönlich abgeben und quittieren lassen.

Sie sollten dann den Widerspruch auch begründen. Dafür empfehle ich Ihnen, Akteneinsicht bei der Behörde zu nehmen und noch einmal dort vorzusprechen, um die näheren Einzelheiten der Angelegenheit, vor allem die Begründung für das behördliche Handeln herauszufinden. Möglicherweise wird Ihnen die Akteneinsicht nur über einen Anwalt gewährt.

Beachten Sie auch, dass bei Zahlungsanforderungen der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, so dass Sie ggf. erst einmal zahlen müssen, bei Rechtswidrigkeit das Geld aber zurück erhalten.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 26. Juli 2019 | 16:24

Hallo Frau Draudt,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich hatte gleich nach Erhalt Widerspruch eingelegt und eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass ich eigentlich kein Widerspruch einlegen bräuchte ...und das mein Fall geprüft werde. Meine 7 kleinen Grundstücke wurden zu einmal 3 und einmal 4 Grundstücke vereint, andernfalls wäre eine Bebauung nicht möglich gewesen. Die Stadtwerke teilten mir telefonisch mit (schriftlich kommt noch), dass es bereits Urteile gäbe und ich bezahlen müsste. Ich verstehe das jedes Grundstück angeschlossen werden muss, dass bebaut ist, aber bei den nicht bebauten Grundstücke dann Rückbau der vorhandenen Anschlüsse auf meine Kosten, auch zur Gefahrenabwehr? Die Anschlüsse liegen bereits seit mehr als 10 Jahren im Grünstreifen der Stadt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Juli 2019 | 08:37

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie teilen nun mit, dass es nicht mehr sieben Grundstücke, sondern noch zwei sind.
Das erklärt es teilweise, denn jedes Grundstück braucht nur 1 Anschluss. Dass aber alle entfernt werden, wenn es ja noch ein weiteres Grundstück gibt, bedarf der Klärung, da dies tatsächlich und rechtlich nicht notwendig erscheint.

Ihre Angelegenheit wird geprüft, doch ich kann nur nochmals die Akteneinsicht empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

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