Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich tritt für den Schaden am Mietwagen die Vollkaskoversicherung ein, wobei Sie den Schaden allerdings bis zu einem Betrag von 750,00 € selbst tragen müssen. Das ergibt sich aus der vereinbarten Selbstbeteiligung.
2.
Bei Schäden, die an gemieteten Fahrzeugen entstehen, tritt die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht ein.
3.
Grundsätzlich werden Sie dem Vermieter mitteilen müssen, daß Sie an dem Fahrzeug einen Schaden verursacht haben. Daran ändert auch der Umstand, daß kein Übergabeprotokoll erstellt worden ist, nichts.
Offenbaren Sie den Schaden dem Vermieter nicht, könnten Sie sich ggf. sogar eines Betruges gem. § 263 StGB
schuldig machen.
4.
Der Vermieter wird vorausichtlich einen Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten einholen. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, diesen Kostenvoranschlag zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, sofern Sie bezüglich der dort ausgewiesenen Schadenshöhe Zweifel haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 16.10.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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16.10.2010
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20:52
Antwort
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