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Routenplaner-server.com

12. März 2007 16:06 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


14:30

Hallo

ich habe voreiniger Zeit am Gewonnspiel von Routenplaner-server.com teilgenommen. Nun habe ich eine Rechnung über 59,95€ erhalten. Was mich sehr verwundert hat. Welche Möglichkeiten gibt es diese nicht zahlen zu müssen? Der Betrag ist auf der Seite unten nur sehr klein angegeben und erst beim runterscrollen zu sehen. Auf der eigentlichen startseite erkennt man gar nichts davon.

Habe in einigen Internetforen schon einige Dinge dazu gelesen, wollte aber noch den Rat von Fachleuten einholen.
Einige Nutzer sagten das einschreiben vom Anwalt dazu bereits ausreicht und man nichts weiteres erhält.

Kann mir jemand helfen?

Mit freundlichem Gruß

12. März 2007 | 16:59

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen und Ihres Einsatzes wie folgt:

Sofern es sich bei dem fraglichen Angebot um ein solches handelt:

- bei dem der Nutzer unter dem Vorwand, es handele sich um ein (kostenloses) Gewinnspiel auf ein kostenpflichtiges Angebot gelenkt wird und

- bei dem die zu erwartenden Kosten nicht klar und eindeutig sichtbar angegeben sind

können und sollten Sie die Zahlung verweigern. Derlei Angebote sind nicht nur AGB- und verbraucherschutzrechtlich bedenklich bzw. unwirksam, sie verstoßen u.a. auch gegen die Preisangabenverordnung, ganz zu schweigen davon, dass oftmals auch ein strafrechtlich zu ahnender Betrugsvorwurf im Raum steht.

Außergerichtlich werden solche Forderungen in der Regel sehr hartnäckig verfolgt in der Hoffnung, möglichst viele Nutzer zur Zahlung bewegen zu können. Gerichtlich werden solche Anbieter ihre Forderungen in der Regel nicht einklagen, da sie um die Angreifbarkeit ihres Angebots wissen.

Anwaltliche Schreiben vermögen hier durchaus oft zu helfen, da die Gegenseite dann von ihrer Forderung ablässt.

Abschließend möchte ich um Verständnis dafür bitten, dass eine komplette Überprüfung des Angebots von routenplaner-service an dieser Stelle nicht erfolgen kann, da hier lediglich eine Erstberatung erfolgen darf.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten rechtlichen Überblick geben und stehe im Rahmen der Nachfrage und zur weiteren Beratung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 14. März 2007 | 13:12

Hallo

wer wären sie bereit für mich routenplaner-server.com anzuschreiben. was würde das kosten? hoffe ja das danach nichts mehr von denen kommt!

mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. März 2007 | 14:30

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können mich diesbzgl. gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die Kosten für ein solches Schreiben lägen bei ca. 30 € zzgl. Auslagenpauschale + Mehrwertsteuer. Die im Rahmen dieser Erstberatung eingesetzten 20 € würde Ihnen angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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