Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen und Ihres Einsatzes wie folgt:
Sofern es sich bei dem fraglichen Angebot um ein solches handelt:
- bei dem der Nutzer unter dem Vorwand, es handele sich um ein (kostenloses) Gewinnspiel auf ein kostenpflichtiges Angebot gelenkt wird und
- bei dem die zu erwartenden Kosten nicht klar und eindeutig sichtbar angegeben sind
können und sollten Sie die Zahlung verweigern. Derlei Angebote sind nicht nur AGB- und verbraucherschutzrechtlich bedenklich bzw. unwirksam, sie verstoßen u.a. auch gegen die Preisangabenverordnung, ganz zu schweigen davon, dass oftmals auch ein strafrechtlich zu ahnender Betrugsvorwurf im Raum steht.
Außergerichtlich werden solche Forderungen in der Regel sehr hartnäckig verfolgt in der Hoffnung, möglichst viele Nutzer zur Zahlung bewegen zu können. Gerichtlich werden solche Anbieter ihre Forderungen in der Regel nicht einklagen, da sie um die Angreifbarkeit ihres Angebots wissen.
Anwaltliche Schreiben vermögen hier durchaus oft zu helfen, da die Gegenseite dann von ihrer Forderung ablässt.
Abschließend möchte ich um Verständnis dafür bitten, dass eine komplette Überprüfung des Angebots von routenplaner-service an dieser Stelle nicht erfolgen kann, da hier lediglich eine Erstberatung erfolgen darf.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten rechtlichen Überblick geben und stehe im Rahmen der Nachfrage und zur weiteren Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:
Hallo
wer wären sie bereit für mich routenplaner-server.com anzuschreiben. was würde das kosten? hoffe ja das danach nichts mehr von denen kommt!
mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können mich diesbzgl. gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die Kosten für ein solches Schreiben lägen bei ca. 30 € zzgl. Auslagenpauschale + Mehrwertsteuer. Die im Rahmen dieser Erstberatung eingesetzten 20 € würde Ihnen angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt