Wir haben nach 6,5 Jahren Mietzeit in einer Erstbezugswohnung fristgerecht mit 6 monatiger Kündigungsfrist zum 31.12.04 gekündigt. Nachdem wir jetzt schon angefangen haben auszuräumen und zu renovieren, entdeckten wir unter der Couch einen, wohl schon älteren Rotweinfleck der in die Hochglanz Fliesen eingezogen ist und sich nicht entfernen lässt. Wir sind Hausrat und Haftpflicht versichert.
1. Kommt einer dieser Versicherungen für den Schaden auf?
2. Wenn ja, wird bestimmt nicht die Verlegung des gesamten
Wohnzimmers bezahlt, sondern nur der Teil der befleckten
Fliesen.
Falls es diese Fliesen nicht mehr gibt - muß der Vermieter
dies akzeptieren?
3. Welche Schritte sind für den Vermieter erlaubt und was
können wir tun?
es kommt die Haftpflichtversicherung in Betracht. Es liegt ein sog. Mietsachschaden vor.
Die Versicherung wird vorher klären müssen, ob hier und von wem ein Verschulden vorliegt. Denn sie wird nur zahlen, wenn von Ihnen ein Verschulden vorliegt.
Darüber hinaus wird die Versicherung klären lassen, ob nicht eine Ausbessersung der einen Fliese möglich ist. Dies wird sie dann auch nur zahlen.
Der Vermieter darf natürlich Entfernung des Fleckes verlangen.
Sie sollten mit Ihrer Haftpflichtversicherung reden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille
Rückfrage vom Fragesteller25. Oktober 2004 | 12:55
Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Wille.
Muß der Vermieter die Ausbesserung von (vieleicht nicht passenden) Fliesen akzeptieren?
Danke und Gruß
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt25. Oktober 2004 | 13:30