Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Information Ihrer Kollegin ist nur bedingt zutreffend.
Sie bezieht sich auf die sogenannte Beamtenöffnungsaktion, an der sich seit mehrerern Jahren in wechselnder Zusammensetzung jeweils ca. 20 Anbieter privater Krankenversicherungen -aber nicht alle- beteiligen.
Bei der Beamtenöffnungsaktion handelt es sich um einen selbst auferlegten Kontrahierungszwang der privaten Krankenversicherungen. Mit dieser Aktion haben sich die teilnehmenden Gesellschaften verpflichtet, Beamten auf Probe innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung eine Krankenversicherung anzubieten und zwar auch dann, wenn im Antrag so erhebliche Vorerkrankungen angegeben werden, dass diese üblicherweise zu einer Ablehnung des Antrages führen würden. Die betroffenen Versicherer bieten Ihre Krankenversicherung mit einem maximalen Risikozuschlag in Höhe von 30 % an.
Der sechs-Monats-Zeitraum wird unterschiedlich gehandhabt, so verlangen einige Versicherer, dass der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt wird. Andere setzen sogar den Versicherungsbeginninnerhalb dieser Frist voraus.
Sie müssen also prüfen, ob sich die Debeka zum fraglichen Zeitpunkt an der Beamtenöffnungsaktion beteiligt hat und Ihre Antragstellungen unter beiden o.g. Alternativen innerhalb der sechs-Monats-Frist befinden würde. Falls beides zutrifft, können Sie die Beitragreduzierung verlangen.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung geboten zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt