Sehr geehrter User,
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich gerne wie folgt:
Habe ich eine Chance, ohne Risikozuschlag bzw. Leistungsausschluss den Tarif zu wechseln?
ja!
Nach § 204 VVG
bleibt es dem Versicherer nach wie vor vorbehalten einen Risikozuschlag bei beantragter Höherversicherung zu vereinbaren. Diesen kann der Versicherungsnehmer aber einfach abwenden.
Im § 204 VVG
heißt es: "…… der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; ."
Diese Recht kann der Versicherer nicht unterlaufen. Die Ihnen vom Versicherer angebotenen Alternative ist nicht akzeptabel und widerspricht der gesetzlichen Regelung.
Der Versicherungsnehmer erwirbt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages das Recht, dass der vom Versicherer bei Vertragsbeginn festgestellte Gesundheitszustand im Fall eines Tarifwechsels für die Risikoeinstufung im neuen Tarif maßgeblich bleibt. Die Erhebung eines pauschalen Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels ist im Fall gleichartigen oder schlechterem Versicherungsschutzes unzulässig. Hier könnte man nach ihrer Schilderung von einem gleichartigen Versicherungsschutz ausgehen.
Und wie stelle ich das an?
Bieten sie die Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für die Mehrleistung an.
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ohne die genaue Kenntnis der umfangreichen Unterlagen/ Verträge nur allgemeine Ratschläge erteilt werden können. Die Plattform 123 Recht kann eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Falls Sie eine genaue Überprüfung an Hand des Vertrages und der sonstigen Unterlagen durch mich wünschen, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
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Diese Antwort ist vom 04.08.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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