Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Richtiges vorgehen bei Kündigung (Freiberufler)

8. September 2022 18:59 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich befinde mich in einem IT Proejekt als IT Freelancer und möchte gerne mein derzeitiges Projekt zum 31.09.2022 kündigen.

Für mein Projekt habe ich einen Projekteinzelvertrag unterschrieben.

Der Projekteinzelvertrag hat eine Kündigungsfrist von (Zitat):

Während der Projektlaufzeit kann der Vertrag beidseitig mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

Jetzt zu meinen Fragen:
- Damit mein letzter Abrechnungsfähiger Arbeitstag der 31.09.2022 ist muss die Kündigung zum 16.09.2022 erfolgen, richtig?
- Muss die Kündigung auch am 16.09.2022 dort eingehen oder kann man die Kündigung schon jetzt verschicken und im Kündigungstext zum 16.09.2022 kündigen, damit keine Fristen verpasst werden und der letzte Abrechnungsfähige Tag der 31.09.2022 bleibt?
- Für die Zustellung der Kündigung steht in meinem Vertrag einfach nur der Satz:
"Jede Kündigung bedarf der Schriftform." - Bei dem "Wie kündige ich" ist also meine originale Unterschrift, über das Einschreiben Einwurf verfahren unter Zeugen, der richtige Weg oder?

Vielen Dank.

8. September 2022 | 19:35

Antwort

von


(2749)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst zur Sicherheit folgender Hinweis: Einen 31.09. gibt es nicht. Sie können aber zum Ablauf des 30.9. kündigen. Hierfür muss die Kündigung spätestens am 16.09. beim Empfänger zugehen. Entscheidend ist nicht, wann die Kündigung geschrieben oder abgeschickt wird, sondern immer, wann das Schreiben beim Empfänger tatsächlich ankommt. Sie können auch vorher schon kündigen, z.B. am 09.09. Sie müssen dann nur hineinschreiben, dass die Kündigung zum Ablauf des 30.09.2022 erfolgt.

Schriftform bedeutet, dass die Kündigung schriftlich verfasst und mit vollständigem Namen persönlich unterschrieben wird. Der sicherste Weg ist die persönliche Übergabe des Schreibens, die man sich dann direkt quittieren lässt. Ist dies nicht möglich, kommt ein Versand per Boten in Betracht. Einwurfeinschreiben unter Zeugen ist aber in der Regel auch sicher genug, parallel dazu sollten Sie die Kündigung zusätzlich auch per E-Mail, Messenger oder Fax schicken.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

(2749)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER