Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst zur Sicherheit folgender Hinweis: Einen 31.09. gibt es nicht. Sie können aber zum Ablauf des 30.9. kündigen. Hierfür muss die Kündigung spätestens am 16.09. beim Empfänger zugehen. Entscheidend ist nicht, wann die Kündigung geschrieben oder abgeschickt wird, sondern immer, wann das Schreiben beim Empfänger tatsächlich ankommt. Sie können auch vorher schon kündigen, z.B. am 09.09. Sie müssen dann nur hineinschreiben, dass die Kündigung zum Ablauf des 30.09.2022 erfolgt.
Schriftform bedeutet, dass die Kündigung schriftlich verfasst und mit vollständigem Namen persönlich unterschrieben wird. Der sicherste Weg ist die persönliche Übergabe des Schreibens, die man sich dann direkt quittieren lässt. Ist dies nicht möglich, kommt ein Versand per Boten in Betracht. Einwurfeinschreiben unter Zeugen ist aber in der Regel auch sicher genug, parallel dazu sollten Sie die Kündigung zusätzlich auch per E-Mail, Messenger oder Fax schicken.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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