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Restbuchwert Autoverkauf

13. April 2016 15:10 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Hallo,
Beispielfall:
Ich habe einen Kosmetiksalon gegründet 2013.
ich habe mir ein Auto gekauft und der Steuerberater hat alles an das Finanzamt übermittelt.
Das Auto hat mich nétto 14.000 gekostet und die MwSt habe ich erhalten.
Nun habe ich das Auto 2015 verkauft für netto
9070€ .
Der restbuchwert ist laut Steuerberater 9030€ ( nur als Beispiel )

Ich muss also bei der eür angeben bei:
Zeile 18: Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen: 9070€
Zeile 16: die Umsatzsteuer darauf in Höhe von 1723,30€
Zeile 35: restbuchwert der ausgeschiedenen anlagegüter: 9030€

Frage 1: Stimmt das soweit?

Frage 2: Habe ich dann steuerlich für 2015
10793,3 als Ergebnis für betriebseinnahmen oder wird da der restbuchwertvom finanzamt abgezogen, so dass das Ergebnis dann 1763,30 lautet.?

Frage 3: sollte es so sein das der restbuchwert Einkommensteuerlich als Ausgabe gezählt wird: wieso? Verstehe das Prinzip nicht so sehr.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Frage 1 - dies ist richtig.

Frage 2 - der Restbuchwert ist insgesamt als Betriebsausgabe zu erfassen, Sie haben also ein Ergebnis von 1763,30.

Frage 3 - der "Abgang" des Restbuchwertes korrepondiert ja mit dem Zufluss des Geldes. Sie erhalten den Kaufpreis und dafür sinkt jedoch das Anlagevermögen Ihres Unternehmens, das Fahrzeug ist insgesamtr nicht mehr vorhanden, daher muss der Restwert als Abgang erfasst werden. Wenn Sie diesen Vorgang isoliert betrachten, so könnten Sie den Vorgang damit vergleichen, dass man über den Abzug des Restbuchwertes ermittelt, ob Sie das Fahrzeug mit Gewinn veräußert haben oder nicht. Ich hoffe, ich konnte Ihnen das Prinzip ein wenig näher bringen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 13. April 2016 | 22:42

Danke für die Antwort.
Es ist so:
2014 hatte ich ein Betriebsminus i,Hv 15.000 Euro.
Da hatte ich dann ein schreiben vom Finanzamt erhalten, wo ich beschreiben muss ,
wie ich meinen Lebensunterhalt bestritten hatte, da ich ja ein Minus hatte.
2015 sind meine Einkünfte 11.000 Euro Brutto.
davon 10793,30 Euro aus de, Autoverkauf ( Brutto )

Der restbuchwert mindert das ganze ja nun wieder runter auf 1970 Euro positives Betriebsergebnis.
Ist es in diesem Fall klar, dass ich eigentlich ein plus von 11.000 euro habe, oder sehen
die lediglich die 1970 euro ?
Wenn ich nämlich meine Einkommensteuererklärung abgebe, mit gewinn aus Gewerbebetrieb i.H.v 1970,
die anlage vorsorgeaufwand aber noch ausfülle , wo ich angebe, dass ich (Beispiel) 2800 euro Beitrag zur PKV bezahlt habe,
ansteht ja wieder ein minus, in diesem fall i.H.v 830 Euro.
Werde ich dann wieder ein schreiben wie oben beschrieben erhalten oder ist denen das durch den Restbuchwert klar, dass es eigentlich höher ist?

Rückfrage vom Fragesteller 13. April 2016 | 22:42

Danke für die Antwort.
Es ist so:
2014 hatte ich ein Betriebsminus i,Hv 15.000 Euro.
Da hatte ich dann ein schreiben vom Finanzamt erhalten, wo ich beschreiben muss ,
wie ich meinen Lebensunterhalt bestritten hatte, da ich ja ein Minus hatte.
2015 sind meine Einkünfte 11.000 Euro Brutto.
davon 10793,30 Euro aus de, Autoverkauf ( Brutto )

Der restbuchwert mindert das ganze ja nun wieder runter auf 1970 Euro positives Betriebsergebnis.
Ist es in diesem Fall klar, dass ich eigentlich ein plus von 11.000 euro habe, oder sehen
die lediglich die 1970 euro ?
Wenn ich nämlich meine Einkommensteuererklärung abgebe, mit gewinn aus Gewerbebetrieb i.H.v 1970,
die anlage vorsorgeaufwand aber noch ausfülle , wo ich angebe, dass ich (Beispiel) 2800 euro Beitrag zur PKV bezahlt habe,
ansteht ja wieder ein minus, in diesem fall i.H.v 830 Euro.
Werde ich dann wieder ein schreiben wie oben beschrieben erhalten oder ist denen das durch den Restbuchwert klar, dass es eigentlich höher ist?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. April 2016 | 08:59

Normalerweise sollte dies klar sein, aber bei derart geringen Überschüssen prüft das Finanzamt quasi automatisch nach, ob Sie nicht noch andere Einkünfte erzielen.

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